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EU-Verfahren gegen Deutschland im Bausektor

Der EU-Kommission sind die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs in Deutschland ein Dorn im Auge. Deshalb hat sie beschlossen, Deutschland nochmals förmlich ihre Einwände bezüglich der Anwendung eines bilateralen Abkommens mit Polen über den Bausektor mitzuteilen. Im konkreten Fall soll es nun zu einer mit Gründen versehenen Stellungnahme kommen – immerhin der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens …

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