Verbandsklagerecht: Verbraucherverbände dürfen gegen Datenschutzverstöße klagen 12. Dezember 202318. Dezember 2015 von Dirk Bongardt Nicht mehr nur die Betroffenen selbst, sondern auch Verbraucherverbände können künftig Klage gegen Datensünder einreichen. Ein Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Das Gesetz erlaubt es Verbänden etwa, gegen Unternehmen vorzugehen, die bei der Datenverarbeitung für Werbung, bei der Bildung von Persönlichkeitsprofilen oder beim Adress- und Datenhandel gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen.