Steuerurteil: Freiberufler können Fahrtkosten voll absetzen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem am vergangenen Mittwoch veröffentlichten Urteil (Az: III R 19/13) erklärt, dass Freiberufler beim Arbeiten an wechselnden Orten die kompletten Fahrtkosten steuerlich absetzen können. Damit werden Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbständigen entsprechend der Reisekostenreform 2014 als Betriebsausgaben mit den entsprechenden Werbungskosten bei Arbeitnehmern gleichgestellt.

Marketing im Weihnachtsgeschäft: Nützliche Geschenke verwenden Kunden gerne

Gegen Jahresende und Richtung Weihnachten ist es im großen und kleinen Mittelstand Zeit für Kundengeschenke. Dass Werbeartikel, Give-aways und kreative Werbegeschenke trotz Online-Werbung, Social Media und Mobile Marketing immer noch am besten für gute Kundenbeziehungen sorgen, hat zuletzt allbranded anhand einer Studiensynopse als Infografik gezeigt: 76 % der Deutschen freuen sich, wenn Unternehmen sie mit einer …

Einkommensteuerrecht: Kreditkartenunterschrift gilt als Zahlungsbeleg

Bei Kleingewerbetreibenden und Selbstständigen gilt bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung bekanntich das Zufluss- bzw. Abflussprinzip. Das bedeutet, dass Betriebsausgaben oder Werbungskosten erst bei Zahlung abzugsfähig sind. Das Datum der Rechnungsstellung ist unbeachtlich. Der genaue Zeitpunkt der Abzugsfähigkeit kann dennoch abweichen, namentlich bei Kreditkartenzahlungen.