Kleine und mittlere Unternehmen müssen die geltenden GoBD kennen und befolgen. Viele glauben auch, dass sie das tun. Nur stimmt das leider allzu oft nicht, gerade wenn es um die Archivierung steuerrelevanter digitaler Unterlagen geht. Dabei gibt es für dieses Problem relativ einfache Lösungen.
GoBD-konforme Archivierung
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Wie einfache Dokumenten- und Signaturprozesse die Digitalisierung treiben
Die EU-Verordnung eIDAS hat bereits zum 1. Juli 2016 die alten Signaturrichtlinien abgelöst und damit endlich den Weg freigemacht zu einer genuin papierlosen Organisation. Mit der Adobe Document Cloud und Adobe Sign können Unternehmen nun ihre Geschäftsprozesse drastisch beschleunigen.
Telemedien im IT-Sicherheitsgesetz
Wann Behörden für ihre Online-Dienste haften
Das IT-Sicherheitsgesetz hat auch die Anbieter von Telemedien verschärft in die Pflicht genommen. Zu den „geschäftsmäßigen“ Angeboten wiederum gehören nicht nur die einschlägigen Online-Dienste, sondern wohl auch Behörden, Kommunen, Schulen und Hochschulen. Sie müssen ihre Verantwortung neu überdenken.
XFinanz
Wie Fachverfahren mit XFinanz zusammenspielen
Keine öffentliche Stelle hat datentechnisch mit so vielen Fachanwendungen direkt zu kommunizieren wie das Finanzwesen, egal ob es sich um kommunale oder staatliche Behörden und Einrichtungen handelt. Von einem sauberen, XÖV-tauglichen Standard profitiert daher jede Verwaltung unmittelbar.
Retrodigitalisierung
Wer seine Archivbestände digital zugänglich macht
Zahllose Unternehmen sitzen auf umfangreichem Archivmaterial, in dem sich meist kaum jemand auskennt. Das ist vor allem dann fatal, wenn die Informationen noch gebraucht werden. Outsourcing-Dienstleister für Scannen und Digitalisierung können die Papiere zuverlässig auf dem Bildschirm verfügbar machen.
GoBD
Welche Regeln für die digitale Buchführung gelten
Seit Anfang 2015 regelt eine neue Verwaltungsanweisung, was Warenwirtschaft, Finanzbuchhaltung und andere Datenverarbeitungssysteme vor dem Finanzamt können müssen. Die GoBD bestimmen nun, wie elektronische Bücher im Betrieb zu führen sind. Sabine Wagner erklärt, was Unternehmer darüber wissen müssen.
Aufbewahrungspflicht
Was zu Jahresbeginn in den Aktenvernichter darf
Die meisten Firmenlenker merken sich als Faustregel die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren und fahren damit nicht schlecht. Fehler passieren eher bei der Archivierung von elektronischen Dokumenten. Im schlimmsten Fall ist die Buchführung ungültig und das Finanzamt kassiert nach eigener Schätzung.