Welche E-Signatur vor der Steuer Bestand hat

Langfristig sind elektronische Signaturen ohne Alternative. Bei der Authentifizierung und der Archivierung ist jedoch gerade für den Rechnungsempfänger einiges zu beachten – sonst könnte die aktuelle Umsatzsteuererklärung noch Jahre später Rückforderungen vom Finanzamt nach sich ziehen.

Interview:Dr. Klaus Langner/1. Interview
Kapitulation vor Ideenklau ist keine gute Idee

Dr. Klaus Langner ist Arzt und Diplom-Ingenieur für Elektrotechnik. Er will dem Problem der stabilen Langzeitarchivierung digitaler Daten zu Leibe rücken. Seine Lösung: Mikrofiches. Seine Erfindung: eine einfache und kostengünstige Methode zum Auslesen der Daten. Jetzt braucht er Kapital für sein Patent.

Patent auf Langzeitarchivierung sucht Kapital

Bits und Bytes, die revisionssicher auf magnetischen Datenträgern archiviert sein sollen, haben ein kurzes Leben. Microfiches halten wesentlich länger. Neu ist, dass sich darauf digitale Daten in hoher Dichte kostengünstig speichern und zuverlässig wieder auslesen lassen. Wie das geht, erklärt der Erfinder selbst.

Warum E-Mails unverändert in die Ablage müssen

Auf nicht korrekt archivierte Geschäftsmails stehen Bußgeld, Zwangsmittel oder Schätzung. Schon gewusst? Mit elektronischer Signatur ist eine Mail nach § 126b BGB ein rechtsverbindliches Dokument. Und das muss wie alle anderen Geschäftsunterlagen revisionssicher archiviert werden.

Das Wichtigste über die Mehrwertsteuer

Seit 1968 wurde die Mehrwertsteuer sieben Mal angehoben. Neben dem Steuersatz wurden auch die Regeln für den korrekten Umgang mit der Umsatzsteuer geändert. Doch viele Unternehmer kalkulieren falsch.