Betriebshaftpflicht

Den Risikokatalog aktuell halten

Von Eike Schulze

Die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) hat für die meisten Unternehmen eine zentrale Bedeutung, da Haftungsrisiken einfach unkalkulierbar sind: Schnell können Millionenschäden entstehen, die für die meisten Betriebe den Ruin bedeuten. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist der Sicherheitsbaustein für geschäftliche Aktivitäten. Versicherbar sind Risiken für Gewerbetreibende, Industriebetriebe, Handwerker und Freiberufler. Die Police deckt Schadenfälle – die sich aus Haftungsansprüchen ergeben – für Industrie und Gewerbebetriebe ab. Nicht absicherbar sind natürlich vorsätzlich begangene Schäden Dritter. Auch rechtliche Verpflichtungen aus Verträgen sind so nicht versichert.

Wichtig: Diese Übersicht dient lediglich der Orientierung und ersetzt keinesfalls die fach­männische Beratung durch Rechts­experten. Die Inhalte wurden sorg­fältig recherchiert, dennoch sind Ab­weichungen vom tat­sächlichen Sach­verhalt nicht auszuschließen.

Schadensfälle und Ansprüche

Neben dem Unternehmer sind auch seine Mitarbeiter und leitenden Angestellten gemäß des Betriebsstättenrisikos versichert. Durch diese Konstruktion werden die Mitarbeiter rechtlich von Schadenersatzleistungen befreit. Insofern ist in vielen Fällen eine Betriebshaftpflichtversicherung von zentraler Bedeutung bei der Erbringung von Leistungen zu Gunsten Dritter.

Verschuldungshaftung
Entscheidende Grundlage der Betriebshaftpflicht – wie aller Haftpflichtversicherungen – ist § 823 BGB (1):

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Neben dieser Verschuldungshaftung bildet die weitere Grundlage die Gefährdungshaftung aus dem Betrieb von Maschinen oder Fahrzeugen und Produkten. Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet somit eine Freistellung von gesetzlichen Ansprüchen.

Es werden die Verkehrssicherungspflichten abgesichert, die bei sorgfältig ausgeführten Tätigkeiten anfallen und eine Gefahrenlage vermeiden sollen. Dies ist von Branche zu Branche unterschiedlich, da nur übliche Gefahren versichert werden. In erster Linie werden Personen- und Sachschäden besichert, außerdem noch Vermögensschäden, soweit sie als Folge von Personen- oder Sachschäden entstanden sind. Reine Vermögensschäden müssen häufig separat versichert werden. Typische Schäden sind:

  • Tätigkeitsschäden an fremden Sachen,
  • Be- und Entladeschäden,
  • Schäden an elektrischen Einrichtungen,
  • Schäden an Gebäuden,
  • Leitungsschäden an Zu- oder Abflüssen,
  • Boden- oder Senkungsschäden,
  • Schäden an gemieteten Gebäuden,
  • Schäden durch nicht versicherungspflichtige Kfz oder Arbeitsmaschinen,
  • Produkthaftpflicht sowie
  • Umweltschäden.

Darüber hinaus dient die Betriebshaftpflicht auch der Anspruchsprüfung: Im Zweifelsfall tritt die Versicherung auch zur Abwehr unberechtigter Ansprüche ein. Die Leistungen werden immer direkt an den Anspruchsteller ausbezahlt. Nicht versicherbar sind Fälle falscher Vertragserfüllung, beispielsweise, wenn durch Lieferung falscher Teile eine Verzögerung eintritt, für die der Betrieb gerade stehen muss. Kosten hierfür können nicht auf die Betriebshaftpflicht abgewälzt werden.

Eine Besonderheit bilden Arbeitsunfälle. Diese werden nicht über die Betriebshaftpflicht, sondern über die gesetzliche Unfallversicherung abgegolten. Eine Betriebshaftpflichtversicherung gilt auch nicht für Subunternehmer. Diese müssen für die Teilleistung selbstständig haften und somit eine eigne Betriebshaftpflicht abschließen.

Umfang und Vorsorgedeckung

Versichert werden die typischen Risiken eines Betriebes, beziehungsweise die Risiken, die dem Unternehmer bekannt sind und die er gegenüber dem Versicherer angibt. Risiken, die nicht aufgeführt werden, sind somit nicht versichert. Jedoch stellt sich häufig das Problem, dass durch veränderte Produktion oder Dienstleistungen neue Gefahren hinzukommen. Die so genannte Vorsorgedeckung ist zunächst Bestandteil der Versicherung, die Gefahren müssen jedoch später auch mit eingeschlossen werden. Da die Deckung für solche Risiken jedoch häufig begrenzt ist, sollten Versicherungsnehmer schon frühzeitig Kontakt mit ihrem Versicherer oder Versicherungsmakler aufnehmen, um eine Volldeckung zu erhalten.

Die Prämie wird anhand der Branche, der Anzahl der Mitarbeiter und des Jahresumsatzes berechnet.

Fazit: Neue Wege, neue Gefahren

Die Betriebshaftpflichtversicherung wird immer auf die Risiken des Unternehmens zugeschnitten. Sie kann beispielsweise auch um eine Auslandsdeckung ergänzt werden. Wichtig ist, dass der Interessent eine detaillierte Aufstellung seiner möglichen betrieblichen Schadenfälle durchführt. Hierbei können gerade Existenzgründer auf erfahrene Versicherungsmakler zurückgreifen, die mögliche Risiken genau einschätzen können.

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