Business-Bike: Wer per Dienstfahrrad zur Arbeit kommt

Ob Business-Bike, Jobrad oder – old school – „Dienstrad“: Die Sache boomt. Ein Fahrrad pro Kopf in der Bevölkerung, Tendenz steigend, davon geschätzt über 340.000 Diensträder. Die Entwicklung hat Vor- und Nachteile, wirft Versicherungs- wie Dienstrechtsfragen auf und ist mitunter ein Aufreger.

Dienstrad as a Service

Von Michael Praschma

Das klassische Dienstfahrrad verbindet man mit dem Postboten, dem Kurier und dem Jungen, der die Pizza bringt bzw. neuerdings fast alles, was der Supermarkt bietet. Beim Business-Bike oder Jobrad geht es dagegen überwiegend darum, den täglichen Weg zur Arbeit und wieder nach Hause ohne Auto zurückzulegen.

Menschen tun das, um Geld zu sparen, die Umwelt zu schonen, sich fit zu halten oder einfach weil sie es können bzw. weil es ihnen Spaß macht – jedenfalls mehr, als im Berufsverkehr im Stau zu stehen. Sie tun es außerdem zunehmend, weil sich die Infrastruktur, sprich das Angebot an Radwegen verbessert und weil ihre Arbeitgeber es fördern. Und natürlich, weil inzwischen E-Bikes das Ganze nur gerade so schweißtreibend machen, wie man es will – solange der Akku nicht schlappmacht.

Treiber der Entwicklung

Haare in der Suppe zu finden ist ja nicht schwer, wenn man keine Lust hat, für den Arbeitsweg aufs Rad umzusteigen: Was ist, wenn’s plötzlich regnet! Straßenglätte im Winter! Tief eingeatmete Abgase! Gefahr durch rücksichtslose Autofahrer! Fahrraddiebstähle und Vandalismus! Reicht schon, oder? Warum tun es dennoch immer mehr Leute? Idealismus allein ist es nicht. Hier drehen schon auch andere mit am Rad.

Da ist zum Beispiel die deutsche Fahrradwirtschaft, die alles zusammengerechnet mit 281.000 Beschäftigten an der 40-Milliarden-Umsatzmarke kratzt. Eine Studie dreier Fachverbände hat ergeben, dass vor allem das Leasing von Diensträdern die Branche beflügelt. Das von den Kosten abhängige steuerliche Einsparpotenzial treibt nämlich die Preise. Trotzdem wächst der Absatz. Mit dem Rückenwind dieser Entwicklung fordern die Verbände daher selbstbewusst „einen weiteren Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur und ein konsequentes und wirksames Handeln bei der Neuordnung des öffentlichen Raums, um die Mobilitätswende zügig voranzubringen“, meldet das Bikeleasing-Unternehmen Company Bike.

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Dem Fahrrad-Monitor Deutschland 2021 zufolge geben 44 % von 2211 Befragten ihrem Arbeitgeber bzw. ihrer Bildungsstätte in puncto Fahrradfreundlichkeit die Note 1 oder 2. Exakt die Hälfte derer, die nicht mit dem Rad kommen (50 %), gibt an, dass der Weg zu weit sei. (Bild: eigene Darstellung)

Unternehmen greifen das weitflächig verfügbare Angebot an Leasing-Modellen für Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs auf und nehmen die damit verbundenen Vorteile, z.B. auch für das Markenimage, gerne wahr. Das klappt am besten in Großstädten, wo die Bereitschaft am höchsten ist, das Rad häufiger zu nutzen, meldet der Fahrrad-Monitor des Bundesverkehrsministeriums. Dort wird auch festgestellt, dass sich diejenige, die mit dem Rad unterwegs sind, zunehmend sicher im Verkehr fühlen – obwohl der Ausbau des Radwegenetzes und eine bessere Trennung von anderen Verkehrsteilnehmern weiterhin die meistgenannten Forderungen sind.

Fahrradautobahnen im Plan

Der Bund steckt also bis 2023 fast 1,5 Milliarden in die Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 3.0, mit dem der Radverkehr verdoppelt (!) werden soll. Hauptziele sind dabei ein „lückenloser“ Radverkehr und – Stichwort: Business-Bike! – ein „Fahrrad-Pendlerland Deutschland“. Abhängig ist der Erfolg dieser ehrgeizigen Pläne allerdings davon, dass Länder und Städte bzw. Gemeinden die Initiative aufgreifen und entsprechende Projekte anschieben.

Beispiele aus dem Ausland zeigen: Ein spürbarer Motor für den Umstieg vieler Menschen aufs Rad sind eben gefahrlos und durchgehend geführte Strecken – Radschnellwege oder sogenannte Fahrradautobahnen. Und hier bewegt sich tatsächlich einiges. „Der Bau einer Pilotstrecke zwischen Darmstadt und Frankfurt kommt voran“, meldete die FAZ im Sommer 2021. Rund 30 km lang, besonders glatte Oberfläche, Beleuchtung, ausreichend Platz zum Überholen und keine Fußgänger. 20 solcher Strecken sind alleine in Hessen geplant, eine ganze Menge weiterer sind im Wikipedia-Eintrag „Radschnellweg“ aufgelistet. Die Umsetzung geht der Fahrradlobby allerdings viel zu langsam.

Fun fact: Auf Radschnellwegen sind jene E-Bikes und Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren können und für die man eine Fahrerlaubnis braucht, nur dann zugelassen, wenn ein Zusatzschild das ausdrücklich so regelt. Sie gelten nämlich als Kraftfahrzeuge und haben normalerweise deren Fahrbahn zu nutzen.

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Als Ulrich Prediger 2008 JobRad gründete, musste er erst noch Lobbyarbeit leisten, bis Diensträder und Dienstwagen steuerlich gleichbehandelt wurden (seit 2012). Heute ist das Unternehmen Marktführer im Dienstradleasing. (Bild: JobRad)

Vor- und Nachteile

Der Einsatz von Business-Bikes funktioniert in der Regel so, dass die Unternehmen von einem der zahlreichen Anbieter Räder leasen und diese ihren Beschäftigten zur Verfügung stellen. Die Motive sind unterschiedlich, zum Teil überschneiden sie sich. Der Gesundheitsaspekt ist z.B. für beide Seiten ein Argument: Radelnde Pendler versprechen sich davon Fitness, mit allem, was dazugehört; Arbeitgeber erhoffen sich stressbefreites und belastbares, weil gesundes Personal. Dass Arbeitnehmer eventuell so ausgepowert zum Dienst erscheinen, dass dieser mit einer Pause beginnen muss, scheint dabei kein großes Thema zu sein.

Als Markenbotschafter lassen sich die Diensträder zwar mit entsprechenden Beschriftungen einsetzen, andererseits kann dies auch die Attraktivität für die Benutzer beeinträchtigen, weil sie sich in fahrende Werbeflächen verwandelt sehen. Unabhängig davon lässt sich das Image, dass die Firma umweltschützend und ökologisch unterwegs ist bzw. dies fördert, privat wie unternehmerisch kommunizieren.

Unternehmen, die z.B. aufgrund ihrer Lage Parkplätze für ihre Beschäftigten benötigen, müssen bedenken, dass sie diese nicht einfach in gewissem Umfang zu Abstellplätzen für Diensträder umwandeln können. Bei richtig schmuddeligem Wetter ist es ja nicht unwahrscheinlich, dass auch die „Dienstbiker“ wieder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Insgesamt kann das Management geleaster Fahrräder einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten – von der Wahl des optimalen Leasing-Partners und der geeigneten Modelle über interne Regelungen und Abwicklungen bis zum Ende des „Bicycle-Lifecycles“.

Gewerkschaftliche Kritik gibt es an der Idee, Beschäftigten ein Dienstrad statt der nächsten Gehaltserhöhung anzubieten. Diese Art der „Gehaltsumwandlung“ vermindert nämlich die Bemessungsgrundlage für soziale Leistungen wie Krankentagegeld, Arbeitslosenunterstützung und Rente.

… und das Unternehmerbike

Für Freiberufler, Selbstständige und Unternehmer gelten andere Regeln, wenn sie als Privatperson oder eben als Unternehmen in die Pedale treten. Denn sie können, anders als Arbeitnehmer, das Dienstrad nicht einfach uneingeschränkt auch privat nutzen. Das heißt: Sie können schon, aber es hat steuerliche Konsequenzen.

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Business-Bikes sind nur für Büromenschen? Keineswegs. Auch für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende ist Fahrradleasing eine Option. Die monatliche Leasingrate lässt sich steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen. (Bild: Bikeleasing-Service)

Um ein Fahrrad von der Steuer abzusetzen, muss es mindestens zu 10 % betrieblich genutzt werden, sonst ist es Privatvergnügen. Darüber und bis zu 50-prozentiger betrieblicher Nutzung kann es steuerlich geltend gemacht werden. Und bei über 50 % muss es wiederum als notwendiges Betriebsvermögen aufgeführt werden. Den Umfang der Nutzung kann man dem Finanzamt gegenüber mit den üblichen Angaben glaubhaft machen. In dem Moment, in dem das Rad einem Angestellten überlassen wird, werden alle damit verbundenen Kosten als betriebliche Ausgaben anerkannt.

In jeder Variante kann dasselbe an Kosten abgesetzt werden wie bei anderen Betriebsmitteln auch, d.h. Abschreibung (bei Kauf, meist über sieben Jahre) sowie laufende Kosten bis hin zum Ladestrom für E-Bikes. Auch hier gilt, dass man sich über die aktuell geltenden steuerlichen Bestimmungen regelmäßig informieren sollte.

Den richtigen Anbieter finden

Boomt eine Branche, dann wird es meist etwas aufwendig, bei den Angeboten die optimale Lösung für den eigenen Bedarf herauszufiltern. Die folgende Checkliste ist als erster Einstieg gedacht.

8 wichtige Fragen für fahrradgelaunte Firmen

Unternehmen, die auf den Business-Bike-Trend aufspringen wollen, sollten für sich unbedingt die folgenden Fragen beantworten können:

  1. Hat das Unternehmen gesicherte Informationen über die tatsächliche Nachfrage nach Diensträdern im eigenen Haus?
  2. Wie leistungsfähig ist der Anbieter bezüglich Modellvielfalt und Skalierbarkeit/Menge an geleasten Bikes?
  3. Ist der Anbieter am Markt etabliert, anerkannt zuverlässig, gut bewertet?
  4. Sind die Leasing-Pakete bedarfsgerecht zusammengestellt?
  5. Umfasst das Angebot einen Vollkaskoschutz, werden neue Räder bei Verlust etc. abgedeckt, gibt es eine Mobilitätsgarantie mit Pick-up-Service – mit oder ohne Selbstbeteiligung?
  6. Wie sind Wartung und Instandhaltung bzw. Reparaturen geregelt? Insbesondere für den Versicherungsschutz am Arbeitsweg ist wichtig, dass die vereinbarten Wartungen den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entsprechen.
  7. Gibt es online einen Leasing-Rechner für Business-Bikes, mit dem sich die Kosten verschiedener Leasing-Varianten (auch im Vergleich zum Kauf) einfach vergleichen lassen?
  8. Wie nah liegt der nächste Fachhändler, der Partner des Leasing-Anbieters ist?

Welche Kriterien mehr oder weniger im Vordergrund stehen sollten, lässt sich dabei nicht bei allen Punkten unabhängig vom eigenen Bedarf angeben. Hilfreich ist es aber, online aktuelle Anbietervergleiche zurate zu ziehen, um einer gezielten Auswahl näher zu kommen. Ganz auf eigene Faust die oft umfangreichen Internet-Seiten der Leasing-Unternehmen zu sichten und dann noch gegeneinander abzuwägen, kann nämlich durchaus als sportliche Höchstleistung gelten.

Ein aktueller Velomotion-Stresstest der Anbieter umfasst z.B. Bikeleasing-Service, BusinessBike, Eurorad, Eleasa, JobRad, KazenMaier und Lease a Bike. Diese Firmen sind alle nicht an bestimmte Marken gebunden und bieten ein breites Preisspektrum: Die Untergrenzen liegen zwischen 357 und 749 Euro, die Decke ist bei 12.000 bis 15.000 Euro Listenpreis erreicht. Alle diese Anbieter stellen übrigens einen Leasing-Rechner zur Verfügung.

Interessant ist, dass die Leasing-Preise sich kaum bei den monatlichen Raten der jeweiligen Anbieter unterscheiden, auch nicht beim sogenannten Gesamtpreis bei Kauf. Erheblich sind dagegen die Unterschiede bei Merkmalen wie Reparaturen bei Verschleiß oder in der Mobilitätsgarantie – Leistungsmerkmalen, die sich also während der meist dreijährigen Leasing-Laufzeit angenehm oder schmerzhaft bemerkbar machen können. Insgesamt sind aber für Neulinge in diesen Sphären die angebotenen Services zumindest bei den Premiumpaketen überraschend generös. Da gibt es europaweiten Schutz, Abdeckung von Schäden durch Vandalismus, Übernachtungskosten, Bargeldhilfe im Notfall und einiges mehr.

Der Kauf des Rades nach Ende der Leasing-Zeit kostet erfahrungsgemäß zwischen 10 und 18 % des Listenpreises, berichten die Tester. Dabei müssen Steuerpflichtige aber beachten, dass die Finanzämter hier von einem Restwert von 40 % ausgehen. Erfreulich: Die Leasing-Anbieter regeln die Begleichung der zusätzlichen Steuern direkt mit dem Finanzamt. Der Nutzer hat also weder Kosten noch Aufwand.

Serie: Mobilität 4.0
Der Einführungsbeitrag beginnt in Berlin – die Bundeshauptstadt ist experimentierfreudiger Vorreiter neuer Mobilitätskonzepte. Gute Beispiele meldet der Report auch aus Hamburg und Dresden. Teil 2 begibt sich dann in den Westen nach Nordrhein-Westfalen; dort hat das Zukunftsnetz Mobilität NRW viele Projektfäden in der Hand. Eine wichtige Rolle spielt hier der öffentliche Personennahverkehr, denn immer mehr Verkehrsbetriebe lassen ihre Busse mit Biogas fahren. Teil 3 geht zu den Ursprüngen der Automobilindustrie und sieht sich an, wie sich Baden-Württemberg und insbesondere Stuttgart die Zukunft der Mobilität vorstellen. Teil 4 berichtet aus dem benachbarten Flächenland Bayern, Teil 5 fährt über die Grenze nach Österreich. Außerdem gibt es bereits einen Report zu mobilen Stauwarnanlagen und intelligentem Verkehrsmanagement sowie zu autonomen Schiffen, Wasserstoffprojekten, Business-Bikes, Stadtseilbahnen sowie Lufttaxis und Urban Air Mobility.

Checks gegen Fallstricke

Für den ambitionierten Biker, der auf eigene Initiative mit dem privaten Rad – welcher Art auch immer – in die Arbeit fährt, ist die Sache relativ unkompliziert. Bei Unfällen greift der gesetzliche Versicherungsschutz für berufliche Fahrten von der und zur Arbeitsstelle.

Einen Unterschied macht es aus, ob das Unternehmen dem Arbeitnehmer das Dienstrad einfach überlässt oder in Form einer Gehaltsumwandlung zur Verfügung stellt. Im ersten Fall ist der Arbeitnehmer dafür verantwortlich – wie bei auch privat nutzbaren Dienstwagen –, diesen sogenannten geldwerten Vorteil zu versteuern und Sozialabgaben darauf zu leisten. Im anderen Fall wird in der Regel eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag abgeschlossen. Hier ist es dann auch möglich, jeden beruflich gefahrenen Kilometer mit 30 Cent als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen.

Die steuerlichen Kniffligkeiten im Zusammenhang mit Diensträdern sind allerdings im Detail etwas komplex. Zum Stichwort „Versteuerung Dienstfahrrad“ gibt es bereits eigene Informationsseiten im Internet. Es empfiehlt sich, hier auf dem Laufenden zu bleiben; es ist ja nicht garantiert, dass die rechtlichen Änderungen in den Jahren 2019 und 2020 die letzten waren …

Klare Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind außerdem für eine Reihe von Eventualitäten wichtig:

  • Wer haftet bei fahrlässig oder mutwillig entstandenen Schäden am Dienstrad oder bei Verlust bzw. Diebstahl – und in welcher Höhe?
  • Welche Versicherungen bestehen für welche Schadensfälle?
  • Was gilt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder wenn der Arbeitnehmer das Dienstrad nicht mehr benutzen will oder kann?
  • Was geschieht nach Ende der Leasing-Laufzeit?

Hier sind präzise Regelungen der Kaufoptionen unter Beachtung der steuerlichen Folgen erforderlich.

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Schwarz auf Weiß
Dieser Beitrag ist zuerst in unserer Magazin­reihe „IT-Unternehmen aus der Region stellen sich vor“ erschienen. Einen Über­blick mit freien Down­load-Links zu sämt­lichen bereits verfügbaren Einzel­heften bekommen Sie online im Presse­zentrum des MittelstandsWiki.

Bikes und Recht im Verkehr

Es gibt E-Bikes und Pedelecs – und nur unscharfe Unterschiede. Rechtlich kommt es ohnehin darauf nicht an. Pedelecs werden meist solche E-Bikes genannt, deren Elektroantrieb ausschließlich das Treten mit Muskelkraft unterstützt. Im Straßenverkehr gilt laut ADAC:

  • E-Bikes bis 25 km/h brauchen ein Versicherungskennzeichen; es gilt Helmpflicht; Radwege dürfen außerorts benutzt werden, innerorts nur, wenn ein entsprechendes Zusatzschild es gestattet.
  • Pedelecs bis 25 km/h gelten als Fahrräder, aber nur, wenn der Motor maximal 250 W Nenndauerleistung liefert, die Tretunterstützung mit zunehmendem Tempo abnimmt und bei 25 km/h aussetzt. Eine Anfahrhilfe nur unter Motor bis 6 km/h ist zulässig. Es gibt keine Helmpflicht; gekennzeichnete Radwege müssen, andere dürfen benutzt werden.
  • E-Bikes und Pedelecs bis 45 km/h gelten als Kraftfahrzeuge. Vorgeschrieben sind ein Versicherungskennzeichen und das Tragen eines geeigneten Helms, außerdem ein Führerschein der Klasse AM. Diese Bikes müssen die Fahrbahn benützen, Radwege sind für sie nicht erlaubt.

Modelle zur Auswahl

Unternehmen, die sich erstmals der Entscheidung nähern, ihren Beschäftigten Diensträder anzubieten, könnten befürchten, dass sie sich selbst den Kopf darüber zerbrechen müssen, welche Art von Rädern und welche Modelle ausgewählt werden sollen. Ein Albtraum. Allein rund 120 auf dem deutschen Markt gehandelte Top-Marken listet Das Radhaus auf seiner Website auf, jede davon bietet unterschiedlichste Modelle, vom Hollandrad über Mountainbikes und Rennräder bis hin zu den erwähnten verschiedenen Bikes mit elektrischem Zusatzantrieb.

Den Leasing-Firmen ist dieses Erschrecken natürlich bewusst, deswegen gibt es relativ schlicht aufgebaute Lösungen, bei denen Unternehmen z.B. einen Preisrahmen und sonstige Leitplanken bei den Leistungsangeboten setzen können. Im Rahmen dieser Grenzen können die Arbeitnehmer dann selbst beim Händler eine Auswahl treffen.

Dieses Verfahren erspart nicht nur dem Unternehmen viel Aufwand und Diskussionen darüber, was nun sinnvoll ist und was nicht. Auch die Arbeitnehmer können ihre individuellen Vorlieben „ausleben“ und haben zwar die Qual der Wahl, aber dann eben auch ein Jobrad, Business-Bike, Dienstfahrrad (wie immer es heißen soll) nach Wunsch. Einschränkungen sind zurzeit eher zu befürchten, wenn der Fahrradmarkt wieder einmal durch Lieferengpässe leidet und bestimmte Modelle gar nicht oder nur mit langen Lieferzeiten verfügbar sind.

Unterm Strich – und das soll auch das Fazit sein – profitieren jedoch alle. Viele Menschen werden auf diesem Weg ein Bike nutzen können, das sie sich sonst kaum geleistet hätten. Die Umwelt wird tendenziell vom Autoverkehr entlastet. Und neben einem unabweisbaren Imagepunkt für das Unternehmen trägt die Entwicklung insgesamt zu mehr Lebensqualität bei.

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Michael Praschma ist Texter, Lektor und Redakteur. Er beherrscht so unterschiedliche Gattungen wie Werbetext, Direct Marketing, Claims, Webtext, Ghostwriting, Manuals oder PR. Außerdem treibt er sich – schreibend und anderweitig engagiert – in Journalistik, Non-profit-Organisationen und Kulturwesen herum. Seine Kunden kommen aus verschiedensten Branchen. Am MittelstandsWiki schätzt er die Möglichkeit, mit eigenen Recherchen auf den Punkt zu bringen, was Verantwortliche in Unternehmen interessiert. → https://praschma.com/

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