Datenbankgrundbuch: Wann das Datenbankgrundbuch kommt

Die Grundbuchblätter sind zum größten Teil bereits digitalisiert. Allerdings muss man sich bislang durch das gesamte Konvolut blättern. Um vernünftige Abfragen auf XML-Basis zu ermöglichen, sollen die rund 400 Mio. Einzelseiten in das neue Grundbuch auf Datenbankbasis migrieren – ein Mammutprojekt.

XML-Abfragen im elektronischen Grundstücksregister

Von Sabine Philipp

Am 27. Juni 2013 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs (DaBaGG), das am 8. Oktober 2013 im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht wurde. Es „enthält die Grundlagen für den Einsatz eines auf voll strukturierte Datenhaltung umgestellten elektronischen Grundbuchs“, erklärt Ministerialrat Walther Bredl vom Bayerischen Justizministerium und Leiter des Projektlenkungsausschusses Bundeseinheitliches Datenbankgrundbuch. „Damit können Grundbuchdaten logisch miteinander verknüpft werden.“

Eine 20-köpfige Projektgruppe organisiert stellvertretend für die Bundesländer die konkrete Umsetzung des Vorhabens. Der von vier Ländern gebildete Projektlenkungsausschuss koordiniert und steuert das bundesweite Projekt, das wegen seiner Bedeutung für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung in den Aktionsplan der Nationalen E-Government-Strategie (NEGS) aufgenommen worden ist.

Das Datenbankgrundbuch soll die bestehenden Systeme ablösen und neu auf der Grundlage einer Service-orientierten Architektur (SOA) entstehen. Dem Team um Walther Bredl ist dabei besonders wichtig, dass bisherige Systeme, z.B. zur Rechnungserstellung, weiter genutzt werden können – und dass das System herstellerunabhängig ist. In einem europaweiten Vergabeverfahren wird 2014 ein Unternehmen für die Umsetzung gesucht. Die Programmierung wird voraussichtlich bis Ende 2015 dauern; die Erprobungsphase soll im Laufe des Jahres 2016 abgeschlossen sein.

Migration in die Maschinenlesbarkeit

Die Länder können den Einführungszeitpunkt selbst bestimmen. Denn sicher ist, dass viel Arbeit auf sie zukommt: „36 Mio. Grundbuchblätter – das sind 400 Mio. Seiten – müssen migriert werden“, sagt Walther Bredl. „Wir werden zwar einen Migrationsautomaten entwickeln, der die Arbeiten halbieren soll. Es bleibt aber ein großer Kraftakt.“ Jedes auf die Datenbank umgestellte Grundbuchblatt müsse überprüft und von einem Rechtspfleger freigegeben werden.

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Ministerialrat Walther Bredl ist studierter Rechts­pfleger und Leiter des Referats für Infor­mations- und Kom­munikations­technik im Bayerischen Justiz­ministerium. Dabei kann er u.a. auf die Er­fahrungen aus mehreren IT-Groß­projekten zurück­greifen. Zur­zeit hat er den Vor­sitz des Projekt­lenkungs­ausschusses Bundes­einheitliches Daten­bank­grund­buch inne.

Der Aufwand soll sich aber lohnen, wie Bredl betont: „Die Grundbuch­datenblätter sind zum größten Teil zwar schon längst digitalisiert; sie sind aber nicht daten­bank­fähig aufbereitet. Man kann weder in den Dokumenten suchen, noch die Seiten logisch mit­einander ver­knüpfen.“ Und das er­schwert die Arbeit. „Heute werden die Grund­buch­blätter historisch abgerufen. D.h. wenn zu einer Liegenschaft Informationen aus den vergangenen 50 Jahren vorliegen, müssen Sie sich da durcharbeiten.“ Mit dem neuen Datenbankgrundbuch soll es u.a. eine schnelle Anzeige der aktuell gültigen Seiten geben.

In Zukunft wird es möglich sein, mit einer Anwendung online sämtliche modernen Grundbücher abzurufen – eine Option, die vor allem für bundesweit agierende Banken oder Notare interessant ist. Geschehen kann das auf Wunsch als historischer Auszug (einschließlich aller nicht mehr gültigen Eintragungen), als aktueller Auszug (beschränkt auf den gültigen Grundbuchinhalt) und auch im strukturierten XML-Format, was die Einträge maschinenlesbar macht. „Notare können dann z.B. nicht nur kontrollieren, ob der Eintrag erfolgt ist, sondern die Daten auch direkt in ihr EDV-System überführen und dort verarbeiten.“ Letztlich soll die Umstellung den gesamten elektronischen Rechtsverkehr spürbar erleichtern.

Protokollierte Zugriffskontrolle
Besondere Rücksicht gilt dabei dem Datenschutz. „Der Zugriff ist streng geregelt“, versichert Bredl. Das gelte auch für den Austausch zwischen Behörden: „Ein Bediensteter von Amt A kann ohne berechtigtes Interesse nicht die Daten aus Amt B einsehen. Es wird Rollen und ein Berechtigungskonzept geben.“ Und nicht jeder Teilnehmer, der einen Datensatz einsehen darf, kann am Online-Verfahren teilnehmen. „Die Voraussetzungen dafür sind in der Grundbuchordnung festgelegt“, sagt dazu der studierte Rechtspfleger. Als typischen Fall nennt er Profianwender wie Notare oder Kreditinstitute. Hinzu kommt noch: „Es wird jedes Mal protokolliert, wer wann und warum Einsicht begehrt. Der Liegenschaftsinhaber kann die Informationen jederzeit einsehen und erhält auf Anfrage auch Auskunft darüber, wer in sein Grundbuchblatt Einsicht genommen hat.“
Bitte beachten Sie: Die nationalen Datenschutzgesetze in der EU, also auch das BDSG, wurden zum 25. Mai 2018 durch die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung ersetzt.

Datenhaltung in Länderzentren

Bredl geht davon aus, dass es pro Land ein Grundbuchrechenzentrum geben wird, analog zu den bisherigen Grundbuchstellen; möglich ist auch, „dass sich mehrere Länder zusammentun.“ Außerdem werden die Landesregierungen dazu ermächtigt, für bestimmte Eintragungen grundbuchamtsübergreifende Zuständigkeiten zu begründen.

Zur Veranschaulichung führt Walther Bredl ein Beispiel an: „Ein großes Unternehmen mit Grundbesitz in verschiedenen Gemeinden möchte seinen Firmennamen ändern. Bislang musste die Änderung in allen Grundbuchämtern erfolgen, in denen der Grundbesitz besteht. Mit der neuen Reglung kann ein Amt sämtliche Änderungen durchführen.“ Wie das technisch gelöst werde, müsse noch festgelegt werden. Bredl kann sich aber die Schaffung von zentralen Grundbuchämtern vorstellen, die dann für solche Fälle zuständig sind. Oder dass das erste Amt, das sich mit dem Vorgang beschäftigt, auch die übrigen Änderungen durchführt.

Fazit: Moderner Grundstücksverkehr

Walther Bredl und seine Kollegen rechnen bis 2015 mit externen Kosten von rund 35 Mio. Euro für Entwicklung, Konzepte, Beratung und Programmierung. Dazu kommt der Arbeitsaufwand, der nötig ist, um die Daten manuell zu migrieren. Den monetären Nutzen erkennt der Ministerialrat vor allem in der Personaleinsparung: „Wir sehen Ansätze, nach denen 2 % Einsparungen erzielt werden können. Hochgerechnet auf 15 Jahre sind das 60 Mio. Euro.“ Nicht minder hoch, wenn auch schwer zu beziffern, seien jedoch der qualitativen Vorteile durch die effizientere Nutzung.

Nützliche Links

Auf www.grundbuchportal.de erfährt man Einzelheiten zu den jeweiligen Möglichkeiten der Internet-Grundbucheinsicht nach Bundesländern.