Altersgerechte Informationstechnik, Teil 2

Anbieter müssen sich umstellen

Von Stefan Heng, Deutsche Bank Research

Das Konsumverhalten der Älteren unterscheidet sich spürbar von dem der Jüngeren, die bislang vorwiegend die Zielgruppe der IuK-Branche waren. Ältere Menschen legen weniger Wert auf Produkte aus dem Bereich der digitalen Unterhaltung, dagegen aber mehr auf Produkte aus den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Hilfen für die alltäglichen Aufgaben.

Technikanbieter werden sich daher zunehmend fragen, wie sie ihre Angebote noch besser auf die speziellen Bedürfnisse und die körperlichen Einschränkungen dieser Konsumentengruppe zuschneiden können. Gemäß einer Umfrage des Beratungsunternehmens Capgemini bieten bislang lediglich 14 % der Elektronik-, Hightech- oder Software-Unternehmen, dagegen aber 53 % der Banken und sogar 72 % der Versicherungen spezielle altersgerechte Angebote.

Die große Herausforderung für die Produktentwickler und Marketing-Strategen besteht momentan darin, altersgerechte Angebote zu erstellen, die von den Senioren weder als entmündigender Eingriff in ihre Autonomie noch als stigmatisierende Betonung ihrer Gebrechen wahrgenommen werden. Forscher um Mathias Knigge formulieren, dass „ältere Menschen es ablehnen, durch den Akt des Konsums eigene Defizite […] zu bestätigen“ (Mathias Knigge u.a.: Auf dem Prüfstand der Senioren. Alternde Kunden fordern Unternehmen auf allen Ebenen]. Aktuelle Themen 278 (2003)).

Die verschiedenen Angebote, die oft unter den Bezeichnungen „Universal Design“ oder auch „Design for All“ firmieren, nehmen die Herausforderung konstruktiv auf. Bei diesen Ansätzen geht es darum, eine barrierefreie Nutzung zu ermöglichen, die nicht als spezielle separierende Lösung für bestimmte Altersgruppen mit körperlichen Gebrechen verstanden wird (z.B. ein einziger barrierefreier Eingang mit großer automatisierter Tür statt eines speziellen Behindertenfahrstuhls am Hintereingang).

Serie: Altersgerechte Informationstechnik
Teil 1 stellt sich auf dem Kopf, um die Alterspyramide wirtschaftlich sinnvoll zu sehen, und erledigt gängige Vorurteile. Teil 2 klopft den demografischen Wandel auf sein wirtschaftliches Potenzial ab – und sieht sich vor neuen Hürden stehen. Teil 3 schwört Anbieter auf Benutzerfreundlichkeit ein und empfiehlt für erfolgreiche Seniorenprodukte Rat und Service als Zusatzleistungen.

Im demografischen Wandel gut aufgestellt

Standen die Nachteile, die sich aus dem demografischen Wandel ableiten, lange Zeit im Vordergrund, werden heute immer mehr die wirtschaftlichen Potenziale betont. In der IuK-Branche eröffnen sich diese Chancen insbesondere für die Segmente Assistenzsysteme, Gastbeitrag:E-Health und Games.

Assistenzsysteme für den Alltag

Auf IuK-Technik basierendes Ambient Assisted Living entlastet die Menschen bei den alltäglichen Aufgaben und ermöglicht ein selbstständigeres Leben im gewohnten heimischen Umfeld. Wichtig ist das Ziel, dass hilfsbedürftige Menschen weiterhin möglichst autonom entscheiden sollen. Die Kunst der Technik liegt daher in der Beschränkung der Automatisierung.

E-Health intensiviert Arzt-Patienten-Verhältnis

Der demografische Wandel betrifft Deutschland umso mehr, als die Deutschen im Vergleich zu ihren europäischen Nachbarn überdurchschnittlich oft an chronischen Krankheiten leiden – und darüber hinaus diese besonders teuer zu therapieren sind (vgl. Uwe Perlitz: Telemedizin im Spannungsfeld von Innovation und Akzeptanz [im Erscheinen]). Diesbezüglich kommt der IuK-Technik in der Medizin und der Pflege eine wichtige Rolle zu.

Besondere Erfolge feiert Gastbeitrag:E-Health bei der Behandlung chronisch Kranker und dauerhaft Pflegebedürftiger. So errechnet die Europäische Kommission, dass mit E-Health in Deutschland die jährlichen Kosten allein für Krankenhausaufenthalte um rund 1,5 Mrd. Euro niedriger liegen könnten. Der VDE schätzt, dass mit E-Health hierzulande die Behandlungskosten chronischer Herzinsuffizienz um ein Drittel sinken dürften. Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) kalkuliert gar, dass die mit E-Health erreichbare optimierte Patientenführung die Behandlungskosten bei chronischen Herzerkrankungen halbiere (T. Heinen-Kammerer, W. Wiosna, S. Nelles und R. Rychlik: Monitoring von Herzfunktionen mit Telemetrie. DIMDI: Köln 2006).

Games: Senioren stoßen in neue Welten vor

Darüber hinaus interessieren sich immer mehr Senioren auch für Angebote aus dem Games-Segment. Die Emotionalität des Spielerlebnisses wächst mit den neuartigen altersgerechten Steuermöglichkeiten und künftig verstärkt auch den neuen Möglichkeiten von speziellen vernetzten Seniorenplattformen.

So rückt speziell bei den Konsolen-Games die bewegungssensible Steuerung in den Mittelpunkt. Dabei wird das Game nicht mehr über Tasten, Knöpfe oder Joystick, sondern über die passende Körperbewegung des E-Spielers selbst (z.B. Schlagbewegung beim Golfen) gesteuert. Bei den fortentwickelten Varianten der Bewegungssteuerung, oft auch als „Motion Capturing“ bezeichnet, lenkt der E-Spieler seine Figur ausschließlich über die Bewegung seiner Hände, seiner Beine sowie über Stimme und Geste.

Diese neue Steuerungsmöglichkeit zieht den Spieler in das Spiel hinein und steigert das emotionale Spielerlebnis enorm. Speziell die Sport- und Bewegungs-Games, und hier wiederum insbesondere auch die medizinisch-therapeutischen Games-Angebote, setzen verstärkt auf die Emotionalisierung über die Steuerung. Diese Angebote machen es älteren Menschen besonders einfach, Körper und Geist zu trainieren. So werden Gehirn-Jogging-Games bei der Therapie von Alzheimer-Kranken eingesetzt. Daneben nutzt z.B. die Krankengymnastik für Muskelaufbau, Yoga- oder Gleichgewichtsübungen auch Exer-Games (von Exercise, Ausgleichssport) mit neuartiger bewegungssensibler Steuerung.

Diese Angebote erzielen in der Praxis oft überraschende therapeutische Erfolge. Diese Erfolge rühren auch daher, dass bei entmutigenden krankengymnastischen Übungen die Hemmschwelle niedriger ist, wenn statt eines Krankengymnasten eine Maschine korrigierend eingreift.

Hürden vor dem wirtschaftlichen Erfolg

Abseits der technischen Faszination hängt der betriebswirtschaftliche Erfolg der Angebote aus den Segmenten Assistenzsysteme, Gastbeitrag:E-Health und Games unmittelbar vom Rechtsrahmen ab. So gibt es neben den Bestimmungen zum Datenschutz und zur Zulässigkeit von therapeutischer Fernbehandlung auch ein umfassendes Regelwerk zur Kostenerstattung der Kranken- und Pflegekassen.

Hierbei ist besonders beachtenswert, dass das deutsche Gesundheitswesen etliche Angebote aus den Bereichen Assistenzsysteme, E-Health und Games der präventiv-vorbeugenden Versorgung zurechnet. Vorbeugende Versorgung wiederum ist üblicherweise nicht durch den Leistungskatalog der deutschen Krankenkassen abgedeckt – auch dann nicht, wenn diese Maßnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass ein älterer Mensch länger ohne wesentliche Beschwerden in seinem heimischen Umfeld leben kann.

Wer therapieren will, muss den Rechtsrahmen kennen
Ärzte, die Gastbeitrag:E-Health-Angebote in ihre alltägliche Arbeit einbinden, müssen eine Fülle rechtlicher Bestimmungen beachten. Einige Beispiele:

  • Das deutsche Strafgesetzbuch (§ 203 (1) StGB) definiert die besonderen Anforderungen für Ärzte zur Wahrung personenbezogener Daten;
  • Das Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 (7) BDSG) verlangt einen besonderen Schutz beim Speichern und Weitergeben personenbezogender Gesundheitsdaten;
  • Die Musterberufsordnung für Ärzte (§ 10 MBO-Ä) beschreibt die besondere Verantwortung beim Speichern und bei der Weitergabe digitalisierter personenbezogener Informationen zum Gesundheitszustand;
  • Die Musterberufsordnung (§ 7,3 MBO-Ä) legt auch die Voraussetzungen für Fernbehandlungen fest. Demnach muss der behandelnde Arzt z.B. die konkrete Situation darauf prüfen, ob er die Fortsetzung der Behandlung aus der Ferne verantworten kann und ob er in der Arbeitsteilung auf die Befunde der vorbehandelnden Ärzte vertrauen kann;
  • Die Bundesärzteordnung (§ 2 BÄO) regelt die Zulassung eines behandelnden Arztes für ein bestimmtes geografisches Gebiet. Im weltweiten Internet kann diese geografische Beschränkung schnell zu Konflikten führen;
  • Das fünfte Sozialgesetzbuch (§ 140a–d SGB V) definiert die integrierte Versorgung zwischen Hausarzt, Facharzt und Krankenhaus. Über diese angestrebte übergreifende Vernetzung soll die medizinische Versorgung besser und preisgünstiger werden.

Die Nutzung moderner global vernetzter Kommunikationsmedien und die leicht zuvervielfältigenden digitalisierten Daten stellen neue Anforderungen an den Medizinbereich heraus, die jenseits der sonst üblichen Aufgaben liegen. Daher braucht es besonders intensive Aufklärung und Beratung aller Beteiligten – vom Mediziner über die Pflegekraft bis hin zum IT-Dienstleister.

Die Zuordnung zur präventiven Versorgung errichtet somit eine erhebliche Hürde für die schnellere Verbreitung der Angebote. So lehnen Krankenkassen die Erstattung der Anschaffungskosten eines privat genutzten Exer-Games üblicherweise ebenso ab wie die Erstattung der Investitionen in die technische Infrastruktur von Privaträumen (z.B. das Nachrüsten von Privaträumen mit Bewegungssensoren oder mit solchen Telemediengeräten, die zur Nutzung der Online-Sprechstunde notwendig wären).

Was Angebote für Älterne mitbringen müssen, damit sie wahrgenommen und akzeptiert werden, schildert Teil 3 dieser Serie.

Nützliche Links

Diesen Beitrag gibt es bei DB Research als PDF zum Download (auch in englischer Sprache).