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Version vom 11. Oktober 2007, 16:55 Uhr
Mit rund 25% Sicherheitsabschlag
Von Hans Klumbies
Der Beleihungswert eines Vermögensgegenstandes (z.B. von Wertpapieren oder Immobilien) wird durch den Marktwert bestimmt. Den Marktwert wiederum berechnet der Kreditgeber oder ein vereidigter Sachverständiger.
Im effektiven Beleihungswert wird allerdings ein prozentualer Sicherheitsabschlag vorgenommen, der sich nach den vermuteten Risiken oder auch nach der Verwertbarkeit des zu beleihenden Vermögensgegenstandes richtet. Bei Immobilien beispielsweise liegt die Beleihungsgrenze bei 70 bis 80 % des Verkehrswertes.
Wer wissen möchte, was seine Immobilie aus Bankensicht wert ist, kann sich beispielsweise bei der HVB-Expertise informieren. Der maßgebliche juristische Text dazu ist die Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken nach § 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes vom 12. Mai 2006.
Nützliche Links
Die Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken gibt es als PDF im Web.