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Version vom 2. Dezember 2006, 09:20 Uhr
Von Hans Klumbies
Die Bandbreite für eine potentielle Beleihung wird durch den Marktwert eines Vermögensgegenstandes, zum Beispiel Wertpapiere oder Immobilien, bestimmt. Der Marktwert wird vom Kreditgeber oder einem vereidigten Sachverständigen berechnet. Im effektiven Beleihungswert wird ein prozentualer Sicherheitsabschlag vorgenommen, der sich nach den vermuteten Risiken oder auch nach der Verwertbarkeit des zu beleihenden Vermögensgegenstandes richtet.
Bei Immobilien beispielsweise liegt die Beleihungsgrenze bei 70 bis 80 Prozent des Verkehrswertes. Wer wissen möchte, was seine Immobilie aus Bankensicht wert ist, kann sich beispielsweise bei der „HVB-Expertise“ informieren. Wer nur den Buchstaben des Gesetzes traut, kann die Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken nach § 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes vom 12. Mai 2006 studieren.
Nützliche Links
Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken