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Version vom 30. November 2007, 17:31 Uhr
Schriftliches kann gehandelt werden
Etwas „verbriefen“ bedeutet in der Bankensprache, eine konkret existierende Forderung – z.B. einen Anteilsanspruch oder eine Kreditforderung – an einen Dritten gegen eine Ablösesumme abzutreten.
Der Begriff leitet sich von der historischen Form des gesiegelten Briefes ab, mit dem solche Forderungen bis ins 19. Jahrhundert unter Kaufleuten gehandelt wurden. Vom Prinzip her gleicht das Verbriefen dem Factoring. (ml)
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