Für Minijobs gelten neue Pauschalabgaben

Die Haufe Mediengruppe, Fachverlag für Rechtsliteratur, weist darauf hin, dass seit dem 1. Juli für geringfügig entlohnte Beschäftigte (Minijobber) Pauschalabgaben in Höhe von 30 Prozent statt wie bisher 25 Prozent bezahlt werden müssen. Laut Haufe habe der Bund der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen in einer Umfrage herausgefunden, dass die Betriebsprüfer der Rentenversicherungen zum weitaus größten Teil Beanstandungen bei den 400-Euro-Jobs hatten.

Der Verlag stellt auf seiner Website deshalb ein kostenfreies Berechnungsprogramm zur Verfügung. Ebenfalls kostenlos bietet Haufe eine detaillierte Infobroschüre an, in der Arbeitgeber nicht nur nachlesen können, wie sie die Abgaben korrekt berechnen, sondern auch wie sie ihnen entgehen können und welche Möglichkeiten es gibt, die Minijob-Arbeitsverhältnisse
umzustellen. Das Heft gibt Tipps zu grundlegenden Gestaltungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen, Rechenbeispiele zur Abwälzung der Lohnsteuer, Rechenformeln für die Gleitzone und Hinweise zu Ausnahmeregeln, die etwa bei Rentnern und
Altersteilzeitbeschäftigten zutreffen. (ml) ENGLISH