Mehrwertsteuererhöhung für Onlineshop-Betreiber

Die Mehrwersteueranhebung am 1. Januar trifft auch die Betreiber von Onlineshops. Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer ist Expertin für Online-Recht und Betreiberin eines Mustershops. Sie beschreibt, auf was Händler jetzt achten sollten. (Branchenübergreifende Informationen und Tipps enthält unser Schwerpunktthema zur Mehrwertsteuererhöhung im MittelstandsWiki.)

Ab 1. Januar 2007 müssen Preisauszeichnung und Warenkorbsystem im Onlinehandel dem neuen Steuersatz angepasst sein, sonst drohen Abmahnungen. „Wer das nicht sicherstellen kann“, empfiehlt Heukrodt-Bauer, „sollte seinen Shop kurzfristig offline stellen.“ Problematisch ist dabei weniger das schnell zu aktualisierende Bestellsystem, sondern die Preisauszeichnung der Artikel. Zum Endpreis ist nach Paragraph 1 der Preisangabenverordnung in unmittelbarer Nähe jedes Artikels anzugeben, dass der Preis die Mehrwertsteuer enthält. Die Pflicht bezieht sich jedoch nicht auf die Mehrwertsteuerhöhe, so dass die Angabe „75,00 Euro inkl. gesetzlicher MwSt.“ ausreicht. „Wer dagegen bislang den Mehrwertsteuersatz explizit angibt, also ‚75,00 Euro inkl. 16% MwSt.‘, sollte dies jetzt bereits ändern, um nicht in Zeitnot zu geraten“, so die Rechtsexpertin.

Für Online-Bestellungen ist der Mehrwertsteuersatz zum Zeitpunkt der Lieferung maßgeblich, nicht etwa der Zeitpunkt der Zahlung oder Bestellung. „Lieferung“ meint diesbezüglich die Aufgabe zum Versand durch den Verkäufer, beispielsweise die Übergabe an die Post.

Hat der Kunde in 2006 zu 16 Prozent bestellt, muss er bei Lieferung zum 1.1.2007 oder danach auch nur 16 Prozent zahlen, denn Preiserhöhungsklauseln in AGB wie „Es gilt der bei Lieferung jeweils gültige Mehrwertsteuersatz“ wären nach Paragraph 309 Nummer 1 BGB unzulässig. Der Händler muss trotzdem die höhere Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen. Daher rät die Rechtsanwältin den Händlern vor dem 31.12.2006 nur Bestellungen anzunehmen, die sie auch noch in 2006 versenden können.

Viele rechtliche Aspekte können Onlineshop-Betreiber übrigens über den Mustershop Legalershop.de der Rechtsanwältin klären. Legalershop.de ist ein Mustershop, der die rechtlichen Anforderungen bei Internetgeschäften nicht theoretisch erläutert, sondern am Bildschirm veranschaulicht. Das Internetangebot richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Shop selbst einrichten und betreuen und dabei keine anwaltliche Prüfung auf Rechtssicherheit vornehmen lassen. Das von der Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer betriebene Portal informiert über rechtssicheres Verkaufen im Internet, wobei legalershop.de entweder online oder auf CD-ROM genutzt werden kann. Alle Kaufoperationen können „live“ durchgeführt werden. Infozeichen an den rechtlich relevanten Stellen leiten zu leicht verständlichen Erklärungen über. Zum Inhalt gehören unter anderem Allgemeine Geschäftsbedingungen, das Widerrufs- oder Rückgaberecht des Kunden, die Anbieterkennzeichnung und Internetauktionen. Ergänzt wird das Angebot durch die Funktion des „Assistenten“, der den Nutzer schrittweise durch ein Rechtsproblem führt. Sämtliche Musterformulierungen können übernommen werden. (Heukrodt-Bauer/ml)