EVB-IT System: Behörden verschärfen Bedingungen für IT-Projekte

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat die Vertragsbedingungen öffentlicher Aufträge in der Informationstechnik deutlich verschärft. Der Hightech-Verband BITKOM kritisiert die Mittelstandsfeindlichkeit der neuen Regelungen. Der Verband kritisiert auch, dass das BMI die bewährte Praxis der gemeinsamen Erarbeitung ausgewogener Beschaffungsbedingungen aufgegeben und die neuen Regelungen allein ausgearbeitet habe. Der Verband appelliert deshalb an das BMI, an den Verhandlungstisch zurückzukehren.

Die EVB-IT sind Musterverträge und Musterbedingungen für den Einkauf von IT-Produkten und IT-Dienstleistungen durch die Öffentliche Hand. Für die Bundesbehörden sind die veröffentlichten Vertragsmuster verbindlich. Aktuell verhandelt wurde der EVB-IT-Systemvertrag, der die Beschaffung großer, komplexer IT-Systeme vereinfachen soll. Trotz Verhandlungsbereitschaft und weitgehender Zugeständnisse der Wirtschaft – so die Einschätzung des BITKOM – habe das BMI die Gespräche nach eigenen Angaben „wegen fehlender Zustimmung der Wirtschaft zu dem von der Öffentlichen Hand vorgelegten Entwurf“ für beendet erklärt und die sogenannten „EVB-IT System“ Ende August 2007 einseitig veröffentlicht. Besonders der Mittelstand werde nun im Wettbewerb um öffentliche Großaufträge stark benachteiligt, z.B. durch die massive Ausweitung der möglichen Haftung von Auftragnehmern, kritisiert der Verband.

Die jetzt einseitig veröffentliche „EVB-IT System“ ist aus Sicht der Wirtschaft weder ausgewogen noch werden die Interessen beider Seiten angemessen berücksichtigt. Nach den Bestimmungen der „EVB-IT System“ gilt künftig z.B. Folgendes:

  • Der Auftragnehmer muss sämtliche Risiken für die Funktionsfähigkeit und Funktionalität des Gesamtsystems tragen;
  • die Haftung des Auftragnehmers wird nicht angemessen begrenzt, sondern kann vom Beschaffer beliebig erweitert werden;
  • die Nutzungs- und Verwertungsrechte sollen zu Gunsten der Öffentlichen Hand unangemessen erweitert werden können;
  • die vorgesehenen Verjährungsfristen sollen jenseits der Marktüblichkeit ausgedehnt werden können;
  • die Abnahme eines Systems soll vom Auftraggeber selbst dann verweigert werden können, wenn das System von ihm vollumfänglich genutzt wird;
  • Teilabnahmen sollen nur unzureichend möglich sein.

Diese Kritikpunkte werden vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) ausdrücklich gestützt. Der BDI hatte sich darüber hinaus für eine Fortsetzung der auf Gemeinsamkeit beruhenden Verhandlungen eingesetzt. Durch die einseitige Veröffentlichung der „EVB-IT System“ wird nach BDI-Ansicht die langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Öffentlicher Hand und Wirtschaft gefährdet.

Informationen des BMI zu den EVB-IT-Vertragstypen stehen im Internet bereit. (BITKOM/ml)