Jahresabschlüsse: Telefon-Hotline berät zur Publizitätspflicht

Seit dem 1. Januar 2007 gilt das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG). In vielen Unternehmen bestehen noch Unsicherheiten über einzelne Details der Abwicklung oder die Offenlegungspflicht des eigenen Unternehmens. Für diese Fälle steht seit heute eine Telefon-Hotline mit der Nummer 01805-615003 zur Verfügung, die von den beiden Bundesministerien für Wirtschaft und Justiz betreut wird.

Die Hotline ist kostenpflichtig. Wenn über das Festnetz angerufen wird, fallen aber pro Minute lediglich 14 Cent an Telefongebühren an. Es werden jedoch nur Fragen rund um das Thema Offenlegung von Jahresabschlüssen beantwortet.

Kapitalgesellschaften und GmbH & Co KGs haben noch bis zum 31. Dezember 2007 Zeit, die Jahresabschlussunterlagen aus dem Geschäftsjahr 2006 elektronisch offenzulegen. Ab Januar 2008 müssen diese Unternehmen bei Verstößen mit einem Ordnungsgeldverfahren rechnen, das allerdings nach Auskunft des Bundesjustizminiteriums durch Einreichen der Unterlagen innerhalb von sechs Wochen abgewendet werden kann.

Angaben darüber, wer von der Publizitätspflicht genau betroffen ist und weitere Einzelheiten stehen im Internet zur Verfügung. (BMJ/ml)

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