Verkehrskontrollen: Handwerker zahlen oft zu Unrecht Bußgeld

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) rät allen Handwerksbetrieben, ihre Fahrer auf verstärkte Verkehrskontrollen vorzubereiten. Da im Januar eine neue Fahrpersonalverordnung veröffentlicht wurde, komme es zu vermehrten Kontrollen von Nutzfahrzeugen. Für Handwerksbetriebe gelten zwar Ausnahmen (wir berichteten darüber), diese seien aber noch zu wenig bekannt. Der Verband empfiehlt deshalb, gegen entsprechende Bußgeldbescheide Widerspruch einzulegen.

Da es keine Ausführungsvorschriften gibt, entstehen erfahrungsgemäß immer wieder Probleme bei Kontrollen, warnt der ZDH. Die Kontrollbeamten müssten auf die Ausnahmeregelungen des § 1 (2) bzw. § 18 FPersV vielfach erst hingewiesen werden. Dazu sollte ein Ausdruck der Vorschriften mitgeführt werden, rät der Verband deshalb seinen Mitgliedern.

Sollte durch Wagenaufschrift und transportierte Güter die handwerkliche Tätigkeit von Betrieb und Fahrer nicht offensichtlich sein, empfehle es sich, dem Fahrer entsprechende Dokumente über den Betrieb oder den Auftrag zur Hand zu geben. Ein Formblatt für eine Eigenerklärung existiere dazu bisher nicht.

Sollten dennoch Bußgeldbescheide ergehen, empfiehlt der Verband, Widerspruch dagegen einzulegen, denn den Widerspruchsbehörden (in der Regel die Gewerbeaufsichtsämter) seien die einschlägigen Regelungen und die Problemlagen der Handwerker zumeist vertrauter. (ZDH/ml)