Förderung für gewerbliche Kraft-Wärme-Kopplung

Die Bundesregierung plant, Anlagen zur Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Wärmenetze mit jährlich bis zu 750 Millionen Euro zu fördern, um den Anteil der Stromerzeugung aus KWK bis zum Jahr 2020 auf etwa 25% zu verdoppeln. Der Regierungsentwurf ist Teil des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung. Gefördert werden soll neben Wärmenetzen und KWK-Strom für das allgemeine Stromnetz auch KWK-Strom, den ein gewerbliches Unternehmen für den Eigenbedarf erzeugt.

Grundlage der Förderung soll wie bisher ein Zuschlag sein, den der Netzbetreiber zahlen muss, den er aber auf die Endkunden umlegen kann. Die Förderung soll neue und modernisierte KWK-Anlagen umfassen, die bis Ende 2014 ihren Dauerbetrieb aufgenommen haben, sowie neue oder ausgebaute Wärmenetze, die bis Ende 2020 mit dem Dauerbetrieb begonnen haben.

KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 Kilowatt sollen einschließlich des Jahres der Inbetriebnahme sechs Jahre lang gefördert werden, wobei die Förderung auf maximal 30.000 Vollbenutzungsstunden begrenzt werden soll. Für kleine KWK-Anlagen bis zwei Megawatt Leistung soll sich der Zuschlag auf 2,1 Cent pro Kilowattstunde und für KWK-Anlagen mit mehr als zwei Megawatt Leistung 1,5 Cent pro Kilowattstunde betragen.

Wird ein gewerbliches Unternehmen mit eigenem KWK-Strom versorgt, sollen diese Förderzuschläge im Zeitablauf abnehmen. Für kleine KWK-Anlagen bis 50 Kilowatt Leistung ist vorgesehen, dass sie acht Jahre lang einen nach dem Jahr der Inbetriebnahme gestaffelten, konstanten Zuschlag erhalten.

Brennstoffzellenanlagen sollen schließlich zehn Jahre lang mit einem gleichbleibenden Fördersatz mit 5,11 Cent pro Kilowattstunde gefördert werden. Die Förderung des Neu- oder Ausbaus von Wärmenetzen will die Regierung vom Durchmesser der Wärmeleitung abhängig machen. Sie soll jedoch insgesamt höchstens 5 Millionen Euro und maximal 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten betragen. Dadurch sollen zusätzliche Wärmepotenziale erschlossen werden, um die Basis für den Ausbau hocheffizienter KWK-Anlagen zu schaffen, heißt es in dem Entwurf.

Die Regierung erwartet nach eigener Darstellung, dass sich die Höhe der künftigen Umlage etwa auf dem Niveau der KWK-Umlagehöhe im Durchschnitt der Jahre 2006 und 2007 bewegen wird. Trotz der erweiterten Förderung seien daher keine Preiserhöhungen für die Verbraucher zu erwarten.

(Bundestag/ml)