Leitfaden: Übergangsfrist für Biomassen-Zertifizierung läuft aus

Werden in Deutschland in Zukunft aus Biomasse Strom oder Kraftstoffe erzeugt, muss die Biomasse aus nachhaltigem Anbau stammen. Das schreibt die Nachhaltigkeitsverordnung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz vor. In Kraft ist die Regelung bereits seit August 2009. Noch aber gilt eine Übergangsfrist. Diese endet am 1. Juli 2010. Spätestens ab dann muss nachgewiesen werden, dass die eingesetzte Biomasse nicht zur Zerstörung ökologisch wertvoller Flächen beiträgt und sich der Treibhausgas-Ausstoß deutlich vermindert. Mit der Veröffentlichung eines Leitfadens zur Zertifizierung von Biokraftstoffen und Pflanzenölen wurde jetzt die letzte Hürde vor der Umsetzung beseitigt.Der Leitfaden der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) richtet sich an Zertifizierungssysteme, die die Nachhaltigkeitskriterien kontrollieren, sowie an Biomassehersteller, Händler und Anlagenbetreiber, die die Nachhaltigkeitskriterien einhalten müssen. Zuständig für die Anerkennung der Zertifizierungssysteme und Zertifizierungsstellen ist die BLE. Die erste vorläufige Anerkennung für ein Zertifizierungssystem wurde laut Bundesumweltministerium bereits erteilt.

Das Ministerium weist außerdem darauf hin, dass sich Betreiber von Pflanzenöl-Anlagen bis spätestens 30. Juni 2010 bei der BLE registrieren müssen. Nach Angaben des Ministeriums muss dazu lediglich ein kurzes Formular mit den wichtigsten Daten zur EEG-Anlage ausgefüllt werden.

Der Leitfaden steht als kostenloser Download online zur Verfügung.

(BMU/ml)