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Das heiße Eisen: Fußball-WM während der Arbeitszeit?

Nur ein harmloses Vergnügen oder Millionen vergeudete Arbeits­stun­den auf Kosten der Betriebe? Hier dürften die Meinungen von Beschäf­tig­ten und Arbeitgebern meilenweit auseinanderklaffen. Tatsache ist: Laut einer Forsa-Umfrage für den Branchenverband BITKOM wollen fast fünf Millionen Deutsche die Spiele und Ergebnisse der Fußball-Welt­meis­ter­schaft im Internet am Arbeitsplatz verfolgen.

Jeder sechste berufstätige Fußball-Fan (17 %) will nach den Spielen online Tabellen und Berichte am Dienst-PC lesen. 13 % werden voraussichtlich die Spiele am Arbeitsplatz per Live-Ticker verfolgen, 9 % Live-WM-Videos aus Afrika im Internet anschauen.

„Für Fußball-Fans ist das Web ein attraktiver Informationskanal, gerade bei Großereignissen wie der WM“, warnt BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer die Unternehmen und rät: „Unternehmen sollten mit der privaten Internetnutzung im Job offen umgehen und klare Regeln definieren.“

Dabei ist die WM bestenfalls ein besonders attraktiver Anlass für privates Surfen am Arbeitsplatz, aber keineswegs der einzige. Fast jeder zweite Berufstätige (43 %) verwendet das Web während der Arbeit für private Zwecke, jeder vierte (25 %) sogar täglich. Das geht aus einer etwas älteren BITKOM-Studie zur Internetgesellschaft hervor, die von dem Hamburger Institut Aris durchgeführt wurde.

Es gibt aber auch eine Kehrseite, die die Firmen nicht vergessen sollten: Zwei Drittel der Berufstätigen (67 %) sind mittlerweile dank Internet und Handy auch nach Büroschluss regelmäßig für Kunden, Kollegen oder Chefs erreichbar. „Die Grenze zwischen Job und Privatleben ist längst gefallen“, so BITKOM-Präsident Scheer. „Sowohl Firmen als auch Arbeitgeber können von einer gewissen Flexibilität im Umgang mit dem Web profitieren.“

Der BITKOM rät Unternehmen allerdings dringend, klare Regeln sowohl für die private Internet-Nutzung im Job zu formulieren, als auch auch für die Erreichbarkeit der Mitarbeiter außerhalb der regulären Arbeitszeit, denn das private Surfen im Job regelt kein spezielles Gesetz. Die meisten der folgenden Tipps leiten sich aus allgemeinen Gesetzen und der Rechtsprechung ab.

Tipps für Arbeitgeber zur privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz

  1. Wer entscheidet über die private Nutzung des Internets? Allein der Arbeitgeber. Er ist nicht verpflichtet, das private Surfen zuzulassen. Entscheidet er sich dafür, hat er zwei Möglichkeiten: Er kann es generell erlauben oder auf bestimmte Zeiten oder Seiten begrenzen.
  2. Was gilt, wenn es keine Regelung gibt? Ohne konkrete Vereinbarung gehen Gerichte eher nicht von einer Duldung der privaten Internet-Nutzung aus. Arbeitnehmer sollten sich vorsichtshalber an dem Grundsatz orientieren: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist auch nicht zulässig.
  3. Wie können sich Arbeitnehmer absichern? Arbeitnehmer sollten in der Personalabteilung nach geltenden Regelungen fragen. Arbeitgebern rät der BITKOM, eine klare Regelung zum privaten Surfen zu treffen – durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, eine Richtlinie oder eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat.
  4. Welche Kontrollmöglichkeiten hat der Arbeitgeber? Ist die private Internet-Nutzung erlaubt, darf der Chef das Surfverhalten nur in Ausnahmefällen ohne Zustimmung des Mitarbeiters kontrollieren. Selbst bei einem Verbot der privaten Nutzung sind keine unbegrenzten Kontrollen gestattet. Der Arbeitgeber darf dann stichprobenartig prüfen, ob das Surfen dienstlich bedingt ist. Er muss den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten und darf Internet- und E-Mail-Verbindungsdaten nicht verwenden, um Mitarbeiter systematisch zu kontrollieren. Eine Vorratsdatenspeicherung von persönlichen Nutzungsdaten ist innerhalb von Firmen nicht erlaubt.
  5. Droht im Zweifelsfall die Kündigung? Die intensive private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ohne Erlaubnis kann eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen. Doch vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber einen Mitarbeiter in der Regel zunächst einmal abmahnen.
(Zitat aus der Pressemitteilung des BITKOM)

Je klarer die Regelungen sind, desto weniger Platz bleibt für Ausreden der Mitarbeiter, aber auch für Willkür der Personalverantwortlichen. Das wahrt den Arbeitsfrieden und die Mitarbeitermotivation. Wäre doch schade, wenn ausgerechnet der Fußball zum Zankapfel werden würde.

(BITKOM/ml)