Europa: EU will Biokraftstoff strenger auf Nachhaltigkeit prüfen

Nach dem Willen der EU sollen Biokraftstoffe in Zukunft ihrem Namen auch gerecht werden: Hersteller und Importeure können sich die Nachhaltigkeit ihrer Biokraftstoffe deshalb künftig zertifizieren lassen. Die EU-Kommission hat hierzu am Mittwoch ein Konzept vorgestellt, das Staat, Wirtschaft und Nichtregierungsorganisationen die Ausstellung von Zertifikaten auf freiwilliger Basis ermöglicht. Anlass ist das sinkende Vertrauen in die Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit von Biokraftstoffen aus dem Ausland.

Unwillen bei den umweltbewussten Verbrauchern erregte vor allem, dass in einigen Ländern für die Produktion von Biosprit aus den Früchten der Ölpalme und anderen extra dafür kultivierten Nutzpflanzen wertvolle Regenwälder und wichtige Naturlandschaften zerstört wurden.

Mit der neuen Regelung will die Kommission einen weiteren Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten und gleichzeitig die Produktion von Kraftstoff aus unberührter Natur verhindern. So erhält nur Biosprit mit hoher Treibhausgaseinsparung eine Förderung. Darüber hinaus konzentrieren sich die Kriterien für die Zertifizierung neben der Nachhaltigkeit auf das Einsparpotenzial bei Treibhausgasen.

(EU-Kommission/ml)

Das am Mittwoch verabschiedete Maßnahmenpaket:

  • Zertifikate für nachhaltige Biokraftstoffe: Die Kommission ermutigt die Wirtschaft, Regierungen und Nichtregierungsorganisationen, freiwillige Regelungen für die Zertifizierung der Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen einzuführen, und erläutert die Standards, die sie erfüllen müssen, um von der EU anerkannt zu werden. Eines der Hauptkriterien ist, dass unabhängige Prüfer die gesamte Herstellungskette vom Landwirt und von der Mühle über den Händler bis zum Kraftstofflieferanten, der die Tankstellen mit Otto- oder Dieselkraftstoff beliefert überprüfen. In der Mitteilung werden Standards festgelegt, wonach diese Prüfung zuverlässig und betrugssicher sein muss.
  • Schutz unberührter Natur: In der Mitteilung wird dargelegt, dass Biokraftstoffe nicht aus Rohstoffen hergestellt werden sollten, die aus tropischen Wäldern oder von vor kurzem entwaldeten Flächen, entwässerten Torfmooren, Feuchtgebieten oder Flächen mit großer biologischer Vielfalt stammen, und wie die Nachhaltigkeit festgestellt werden sollte. In ihr wird deutlich gemacht, dass die Umwandlung eines Waldes in eine Ölpalmenplantage die Nachhaltigkeitsanforderungen nicht erfüllen würde.
  • Nur Biokraftstoffe mit hoher Treibhausgaseinsparung sollen gefördert werden: In der Mitteilung wird erneut festgehalten, dass die Mitgliedstaaten verbindliche nationale Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien erreichen müssen und dass nur Biokraftstoffe, die ein hohes Treibhausgaseinsparungspotenzial aufweisen, auf die nationalen Ziele angerechnet werden; ferner wird ihre Berechnungsweise erläutert. Biokraftstoffe müssen eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 35 % gegenüber fossilen Kraftstoffen erreichen. Dieser Prozentsatz steigt 2017 auf 50 % und 2018 für Biokraftstoffe aus neuen Anlagen auf 60 %.