Sozialrecht: Mutterschutz für selbständige Frauen und Partnerinnen

Die EU-Mitgliedstaaten stimmten kürzlich einer Gesetzesinitiative der Europäischen Kommission zu, die selbstständigen Frauen und Partnerinnen von Selbstständigen in der Schwangerschaft und kurz nach der Geburt von Kindern die gleichen Rechte sichern soll, wie sie erwerbstätige Frauen schon seit langem besitzen. Demnach erhalten selbstständige Frauen und Partnerinnen von Selbstständigen künftig das Recht auf mindestens 14 Wochen Mutterschutzurlaub.

Jede selbstständig arbeitende Frau sowie Ehe- oder Lebenspartnerin eines selbstständig Erwerbstätigen hat in Zukunft nach der neuen Richtlinie Anspruch auf ausreichende Mutterschutzleistungen, um ihre Erwerbstätigkeit für mindestens 14 Wochen unterbrechen zu können. Ob der Mutterschaftsurlaub und die Mitgliedschaft in sozialen Versicherungssystemen auf verpflichtender oder freiwilliger Basis erfolgt, bleibt allerdings der Ausgestaltung im jeweiligen nationalen Recht der Mitgliedstaaten vorbehalten.

Bislang sind nur 30 % der Selbstständigen in Europa Frauen, die neue Richtlinie soll dies ändern. Mit ihr modernisiert die EU das seit 1986 bestehende Gesetz zum Sozialschutz für selbstständig Erwerbstätige.

Das Europäische Parlament stimmte der Gesetzesinitiative bereits am 18. Mai zu. Nun wird der Ministerrat die Richtlinie voraussichtlich am 24. Juni formal annehmen. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen und erhalten im Bedarfsfall noch eine zweijährige Verlängerungsfrist.

(EU-Kommission/ml)