Geothermie: Geothermie konkurriert mit CO2-Speicherung

Was des einen Freud, ist des anderen Leid, weiß der Volksmund. Auf das vor wenigen Tagen als Entwurf vorgestellte Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KspG) – wir berichteten darüber – trifft das zumindest zu, wie aus einer aktuellen Presseerklärung des GtV-Bundesverbands Geothermie (GtV-BV) hervorgeht. Er sieht in dem Gesetz die Gefahr, dass in Gebieten, in denen das klimaschädliche Gas Kohlendioxid (CO2) im Boden gespeichert werden soll, Geothermie das Nachsehen haben könnte.

Der Verband begrüßt nach eigenen Worten zwar, dass das Gesetz eine rechtliche Grundlage nur für Demonstrationsanla­gen schaffen soll und eine bundesweite Mengenbegrenzung auf 8 Millionen Tonnen abzulagerndes CO2 pro Jahr vorsieht. Dennoch kann es auch in den Gebieten, in denen Demonstrationsanlagen erlaubt werden sollen, zu Nutzungskonkurrenzen kommen.

Dass dadurch die Nutzung der Geothermie eingeschränkt werden kann, zeige das Beispiel der brandenburgischen Gemeinde Beeskow, so der Verband. Die Stadt hatte im Januar 2010 einen Antrag auf die Erteilung von Bergrechten für die Nutzung der Geothermie beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) Brandenburg beantragt. In seiner Stellungnahme hatte das LBGR kritisiert, dass die im Oktober 2009 gewährten Nutzungsrechte von Vattenfall nicht berücksichtigt worden seien. Das LBGR hatte dem Konzern eine bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von Sole im Erlaubnisfeld Birkholz-Beeskow erteilt. Allerdings nutzt Vattenfall diese Erlaubnis zur Erkundung von Ablage­rungsmöglichkeiten für CO2. Die Gemeinde Beeskow hat gegen diese Erlaubnis Widerspruch eingelegt, da sie ihrer Auffassung nach eine rechtswidrige Enteignung darstellt. Speicherrechte liegen nach geltender Rechtslage bei den Grundstückseigentümern und können nicht von der Berg­behörde vergeben werden. Der GtV-Bundesverband Geothermie teilt diese Auffassung.

„Wir haben als Verband wiederholt davor gewarnt, Nutzungskonkurrenzen mit der Geothermie zu schaffen und der Ablagerung von Kohlendioxid Vorrang einzuräumen“, so Hartmut Gaßner, Präsident des GtV-BV, anlässlich der Vorstellung des Gesetzentwurfs. „Wir brauchen stattdessen einen uneingeschränkten Vorrang für die Erneuerbaren Energien auch bei der Nutzung des Unter­grunds.“ Das umfasse neben der Geothermie auch die Speicherung von Wind- oder Solarstrom in unterirdischen Druckluftspeichern.

Die weitere Verstromung von Kohle unter Zuhilfenahme der CCS-Technologie (Carbon Dioxide Capture and Storage bzw. CO2-Abscheidung und Speicherung) ist nach Ansicht des Verbands keine Option für die zukünftige Stromversorgung in Deutschland.

Die Erneuerbaren Energien böten die Möglichkeit einer Vollversorgung bis 2050, wenn die politischen Weichen richtig gestellt werden, glaubt der Verband. Dies hätten verschiedene Studien in den vergangenen Monaten wiederholt nachgewiesen.

( GtV-BV / ml)