Bundeskabinett: Regierungsprogramm Elektromobilität ist verabschiedet

Heute hat das Bundeskabinett das Regierungsprogramm Elektro­mobilität verabschiedet. Es enthält alle wichtigen Eckpunkte für den Ausbau der Elektromobilität in den nächsten Jahren. In das Pro­gramm eingeflossen sind u. a. die Empfehlungen der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE), deren Bericht am Montag der Bundeskanzlerin überreicht worden war (wir berichteten darüber). Um die Entwicklung zu beschleunigen, wird von der Bundesre­gierung bis zum Ende der Legislaturperiode 2013 für Forschung und Entwicklung eine weitere Milliarde Euro zur Verfügung gestellt werden. Damit verdoppelt sich das Budget in diesem Bereich. Eine Lotsenstelle soll sämtliche Forschungsaktivitäten koordinieren.

Die Lotsenstelle soll nach den Worten des Bundeswirtschaftsministers Dr. Philipp Rösler vor allem Mittelständler bei der Suche nach geeigneten Förderprogrammen unterstützen. Weitere Schwerpunkte sind internationale Kooperationen, nicht zuletzt um bei der Schaffung von internationalen Normen und Standardisierungen ein Wort mitzureden.

Sogenannte regionale Schaufenstern und technische Leuchtturmprojekte sollen Synergieeffekte liefern. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer: „Die neuen Schaufenster werden dank ihrer Größe, Rückschlüsse auf die Massentauglichkeit der getesteten Elektromobilitätslösungen liefern. Schaufenster dienen auch dazu, die Leistungsfähigkeit der deutschen Industrie international sichtbar und erlebbar zu machen.“ Ramsauer versprach, die Schaufenster noch in diesem Jahr in einem offenen Bewerbungsverfahren ausschreiben. Mittelständische Unternehmen sollen dabei „angemessen“ berücksichtigt werden.

Dass es ohne politische Zusatzanreize nicht gehen wird, ist der Bundesregierung klar. Deshalb forderte Ramsauer bei der Verkündung des Programms: „Mobilität muss bezahlbar bleiben – das gilt auch für die Elektromobilität. Deshalb wollen wir neben Forschung, Entwicklung und Demonstration auch Anreize setzen.“ Neben steuerlichen Vorteilen bei der KFZ- und Dienstwagenbesteuerung denke man auch an Sonderrechte für Besitzer von Elektrofahrzeugen im Straßenverkehr. In der Diskussion sind z. B. Sonderparkplätze für Elektrofahrzeuge, die Aufhebung von Zufahrtsverboten für E-Fahrzeuge in Innenstädten, die Freigabe von Busspuren oder die Ausweisung von Sonder- oder Ladespuren.

Eine vollständige Ausgabe des Regierungsprogramms Elektromobilität steht per Download kostenlos zur Verfügung.

(BMWi / ml)