Online-Rabattkampagnen: Groupon-Aktionen müssen klar abgesprochen sein

RA Dr. Astrid Auer-Reinsdorff
RA Dr. Astrid Auer-Reinsdorff

Portalbetreiber wie Groupon verticken im Auftrag von Unter­nehmen per Internet Schnäppchen­angebote, die poten­zielle Kunden an­locken und vom Angebot über­zeugen sollen – eine prima Idee und Chance für Unter­nehmen mit geringem Bekannt­heits­grad. Leider schleichen sich aber immer wieder Miss­verständ­nisse im Vor­feld der Aktion ein, die für böse Über­raschungen sorgen. Wir sprachen mit IT-Fachanwältin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff darüber, worauf man als mittel­ständischer Kunde solcher Portale achten muss.

Die Idee ist unbestreitbar gut, die Praxis jedoch nicht immer. Besonders ärgerlich wird es, wenn ein Anbieter zwar mit dem Internet-Dienstleister im Gespräch war, aber aus seiner Sicht keinen Auftrag gegeben hat. Wird er dann völlig unerwartet von Kunden angerufen oder sogar besucht, die über den Dienstleister ein Schnäppchen gekauft und auch schon bezahlt haben, wird aus der Chance, neue Kunden zu gewinnen, ein allseitiges Ärgernis. Schlimmer noch: Verprellte Kunden machen sich nicht selten in sozialen Netzwerken Luft und setzen damit eine negative Mund-zu-Mund-Propaganda in Gang – im Extremfall sogar einen so genannten Shitstorm.

Sollte man also lieber Abstand von solchen Schnäppchenaktionen nehmen? Wir fragten Rechtsanwältin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff, wie mittelständische Anbieter schon im Vorfeld dafür sorgen können, dass eine solche Aktion ein Erfolg und kein Desaster wird. Ihre Ratschläge: klare Absprachen mit dem Internet-Dienstleister, keine mündlichen Abmachungen – und Kontrolle, Kontrolle, Kontrolle. Jedes Detail muss klar abgesprochen und auf Papier fixiert werden.

Aber auch im eigenen Betrieb muss der Anbieter rechtzeitig vorsorgen und für genügend Waren sowie ausreichend Personal sorgen, denn der Schnäppchenjäger soll schließlich ein Dauerkunde werden. Das klappt aber nur, wenn er schnell und freundlich bedient wird. (ml)