Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz: MicroBilG soll die Offenlegungspflicht entschärfen

Wie das Bundesministerium für Justiz mitteilt, hat das Bundes­kabinett kürzlich den Ent­wurf eines Gesetzes zur Er­leichterung für Kleinst­kapital­gesell­schaften (MicroBilG) verab­schiedet. Dem­nach sollen Kleinst­kapital­gesellschaften künftig nicht den strengen Ver­öffent­lichungs­pflichten der Rechnungs­legung unterliegen, wie sie sonst für Groß­unternehmen gelten. Laut Ministerium wird der Umfang der Daten, die in den Jahres­abschluss aufgenommen werden müssen, durch das Gesetz erheblich reduziert.

Zudem müsse der Jahres­abschluss nicht mehr im Bundes­anzeiger veröffentlicht, sondern ledig­lich beim Bundes­anzeiger hinter­legt und dann nur auf Anfrage Dritter zur Ver­fügung gestellt werden. Nach Angaben des Ministeriums wird die Erleichterung für alle Geschäftsjahre gelten, deren Abschlussstichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt. Erfasst würden alle Kleinstkapitalgesellschaften, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten:

  • Umsatzerlöse bis 700.000 Euro
  • Bilanzsumme bis 350.000 Euro
  • eine durchschnittliche Zahl von zehn beschäftigten Arbeitnehmern

Insgesamt sollen mehr als 500.000 Untenehmen in Deutschland von den Erleichterungen profitieren. Den Entwurf des Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG) gibt es beim Justizministerium als PDF zum Herunterladen. (BMJ/sp)