DATEV-Übersicht: Die Antragfristen der Hochwasserhilfen enden bald

Nach der Hochwasserkatastrophe im Frühsommer haben Bund, Länder und Kommunen verschiedene Hilfsprogramme ins Leben gerufen. Die DATEV gibt nun zu bedenken, dass einige der Fristen bald ablaufen.

So müssen der DATEV zufolge die Soforthilfen des Landes Sachsen-Anhalt für Privatpersonen bis zum 15. August 2013 und für die gewerbliche Wirtschaft sowie Freiberufler bis zum 31. Dezember dieses Jahres beantragt werden, die Soforthilfen der Thüringer Aufbaubank für Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern bis zum 31. August. Die Anträge für das „Sofortgeld“ des Landes Bayern und die verschiedenen Programme der Sonderhilfe der LfA-Förderbank Bayern haben noch Zeit bis zum 31. Dezember.

Die Genossenschaft beruft sich bei ihrer Übersicht auf die DATEV-Datenbank LEXinform. Einen Auszug mit einem Überblick über die Hochwasserhilfen des Bundes und der Länder gibt es online bei der DATEV. (Quelle: Datev/sp)