Elektronischer Rechtsverkehr: Schleswig-Holstein stellt um auf E-Akten

Schleswig-Holstein hat ein Projekt zur Einführung des elektronischen Rechts­verkehrs in Grund­buch­angelegenheiten ge­startet. Bis Ende 2016 sollen alle ins­gesamt 22 Amts­gerichte die Um­stellung aller Grund­buch­angelegenheiten auf den elektro­nischen Rechts­verkehr und die elektro­nische Akte geschafft haben.

Zum 1. September 2014 hat das Amts­gericht Kiel den Wechsel als erstes voll­zogen, zum 1. Dezember 2014 soll das Amts­gericht Eckernförde folgen. Den Startschuss für das Projekt hatte die Umstellung von rund 1,2 Mio. Papiergrundbuchblättern auf elektronische Führung zwischen Oktober 2001 und Juni 2014 gegeben. Dazu Justizministerin Anke Spoorendonk:

„Dieser Kraftakt hat sich gelohnt, da durch die Digitalisierung der Grundbücher die Grundbuchämter zukunftssicher und optimal aufgestellt sind, was auch den Bürgern durch kürzere Bearbeitungszeiten zugutekommt und zudem den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein stärkt. Die Entscheidung zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte in diesem Bereich ist daher eine folgerichtige Maßnahme und ein weiterer wichtiger Schritt zur digitalen Justiz.“

Für die Notare wird damit die elektronische Antragseinreichung verpflichtend. Justizministerin Spoorendonk adressierte auch die Banken und Behörden, sich dieser neuen Art der Kommunikation mit den Grundbuchämtern auf freiwilliger Basis anschließen, um von den positiven Effekten zu profitieren. (Quelle: Schleswig-Holstein/ff)