Öffentliche Auftragsvergabe: Bundesregierung plant Reform des Vergaberechts

Der Mittelstand dürfte in Zukunft bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nicht mehr benachteiligt werden und auch den Kommunen will die Bundesregierung die Auftragsvergabe erleichtern. Die Umsetzung von drei neuen EU-Richtlinien, so Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, ziele auf eine Vereinfachung der Vergabeverfahren ab, u.a. sollen Mindestfristen verkürzt und die elektronische Vergabe müsse gestärkt werden.

Außerdem ist geplant, auch soziale und ökologische Aspekte bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass die Unternehmen arbeits- und sozialrechtliche Vorgaben einhalten. Ein Gesetzentwurf zur Reform soll bereits im Frühjahr 2015 vorliegen. Zuletzt war der Rechtsrahmen für die öffentliche Auftragsvergabe 2009 umfassend reformiert worden. Bereits damals war die Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ein zentrales Anliegen. (Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung/rs)