Urheberrecht: Pressebild kostet bei Abdruck 745,40 Euro

Bilder und Bildrechte sind zurzeit wieder ein heißes Thema im Web: Abgemahnt wird neuerdings für Fotos, die Nutzer per Facebook-Share-Button ins Social Web übernehmen (wobei das Vorschaubild ohne User-Einfluss automatisch erscheint, wenn man einen illustrierten Beitrag teilt). Abgemahnt wird aber z.B. auch für Bilder, die einer Pressemitteilung zur Veröffentlichung beliegen.

Diese fragwürdige Abmahnung fing sich das MittelstandsWiki selbst ein, als es im Rahmen seiner redaktionellen Berichterstattung zur Hannover Messe 2015 einen Blog-Beitrag mit der Überschrift „Virtuelles Engineering ist die Basis für Industrie 4.0“ publizierte. Mit dabei: das sauber nachgewiesene Konzeptbild des Messestands, wie es auf der Presseseite von Rittal noch heute steht. Rittal hatte auch nichts dagegen, ebenso wenig wie die Partner Eplan und Phoenix, aber dafür die Anwälte von Keller Menz, die im Namen der Blackeight GmbH die Rechte an der Darstellung des Messestands reklamierten.

Ob das überhaupt stimmt, ist allerdings strittig. Den Gegenstandswert setzen die Münchener Anwälte auf 10.000 Euro an; die Kostenrechnung dazu: 745,40 Euro. Den Stand der Dinge bringt im MittelstandsWiki ein Schwerpunktbeitrag von Michael Praschma auf den Punkt. Eine laufende Chronik des Geschehens führt der Herausgeber selbst auf https://jannot.de. (red)