Notfallmanagement: Kommunen müs­sen im IT-Krisen­fall re­agieren können

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E-Government ist in Deutsch­land be­reits seit 2000 eine zentra­le Re­gie­rungs­aufgabe. Länder und Kom­mu­nen er­fül­len einen Groß­teil der Ver­wal­tungs­auf­gaben und sind auf rei­bungs­los ab­lau­fen­de Pro­zes­se an­ge­wie­sen. Stör­fälle kön­nen da schnell ganze Or­ga­ni­sa­tio­nen lahm­legen. Ein Not­fall­manage­ment ist daher auch für jede Kom­mu­ne unabdingbar.