IT- Sicherheit: Die Bundes­netz­agentur stellt neue An­for­de­rungen an TK-Netze

Die Bundesnetzagentur hat Anfang März die Eck­punkte für zu­sätz­liche Sicher­heits­anforderungen an Tele­kom­munikations­netze und -dienste ver­öffentlicht.

Die Bundesnetzagentur überarbeitet derzeit die Sicherheits­anforderungen für das Betreiben von Tele­kommunikations- und Daten­verarbeitungs­systemen sowie für die Verarbeitung personen­bezogener Daten. „Die Sicherheits­anforderungen gelten für alle Netz­betreiber und Dienste­erbringer und sie gelten technik­neutral. Dabei werden alle Netze erfasst, nicht nur einzelne Standards wie zum Beispiel 5G“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Zu den geplanten Anforderungen gehört zum Beispiel, dass Systeme nur von vertrauens­würdigen Lieferanten bezogen werden dürfen, die nationale Sicherheits­bestimmungen sowie Bestimmungen zum Fern­melde­geheimnis und zum Datenschutz zweifelsfrei einhalten – ein Punkt, der mit Blick auf den schwelenden Streit um Huawei von Bedeutung werden könnte. Zudem soll in sicherheits­relevanten Bereichen nur eingewiesenes Fach­personal eingesetzt werden dürfen. Eine endgültige Veröffentlichung der Anforderungen soll nach der gesetzlich vorgeschriebenen Stellung­nahme­möglichkeit durch Hersteller und Verbände erfolgen. Die Informationen zu den derzeit geltenden Sicherheits­anforderungen sind bei der Bundesnetzagentur veröffentlicht.