Onlinezugangsgesetz: München, Augsburg und Nürnberg digitalisieren gemeinsam

Die drei bayerischen Groß­städte München, Augsburg und Nürnberg arbeiten bei der Digitali­sierung der öffent­lichen Ver­waltung eng zusammen. Ziel der Zusammen­arbeit ist die schnellst­mögliche Um­setzung des Online­zugangs­gesetzes (OZG), das Bund und Länder ver­pflichtet, bis Ende 2022 ihre Verwaltungs­leistungen auch elektro­nisch über Verwaltungs­portale anzu­bieten. Die Kommunen sind dazu jedoch eben­falls angehalten.

Durch die Zusammen­arbeit der drei Städte erhofft man sich Synergie­effekte, durch die sowohl personelle als auch finanzielle Ressourcen gespart würden. Neben der Digitali­sierung der Verwaltungs­dienstleistungen ist auch eine gemein­same E-Government-Hotline sowie die Er­arbeitung einer Open-Data-Strategie geplant. Die bayerische Städte­kooperation wurde bereits 2019 vereinbart.

Von Dipl.-Jur. Niklas Mühleis, LL.M., Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte in Hannover, www.recht-im-internet.de