Distanzunterricht: Solingen bekommt keine Freigabe für Microsoft Teams

Die anhaltende Corona-Pandemie stellt die Kom­munen in ganz Deutsch­land vor beträchtliche Heraus­forderungen. Ins­besondere die Organi­sation des Distanz­unterrichts in den Schulen, die vielerorts in kom­munaler Verant­wortung sind, bereitet Schwierig­keiten. Denn dabei gilt es auch den Daten­schutz zu beachten.

Der digitale Distanzunterricht mit Video­konferenz­lösungen müssen sich Schul­leitungen und Kommu­nen nicht nur mit Lizenz­kosten, Zugangs­regelungen und Ein­führungen für die Lehr­kräfte beschäftigen, sondern auch mit der Stabilität der Systeme, die dem gleich­zeitigen Zu­griff von vielen Tausend Rechnern stand­halten müssen. Und dann bleibt immer noch der Daten­schutz. Dieser bereitet aktuell der Stadt Solingen in Nordrhein-Westfalen Probleme.

Zur Organisation des Distanz­unterrichtes hatte Solingen eigens 10.000 Microsoft-Teams-Lizenzen erworben, muss diese nun jedoch ohne daten­schutz­rechtliche Frei­gabe aus dem Landes­schul­ministerium nutzen. Die Landes­regierung in Düssel­dorf gibt ihrer­seits die Ver­antwortung für die Ein­haltung des Daten­schutzes an die Schul­leitungen weiter. Welche Programme für den Fern­unterricht geeignet seien, lässt sich dem­nach auch nicht der Seite der Landes­beauftragten für Daten­schutz und Informations­freiheit NRW ent­nehmen.

Hieran schloss sich weiterer Ärger zwischen dem Solinger Rathaus und dem NRW-Gesundheits­ministerium an. Dieses wies die Stadt Solingen per Erlass an, die geplante Halbierung des Präsenz­unterrichtes nicht um­zusetzen. Zur Um­setzung des Digital­unterrichts hatte die Stadt zudem 3,85 Millionen Euro aus dem Digitalpakt erhalten.

Von Dipl.-Jur. Niklas Mühleis, LL.M., Kanzlei Heidrich Rechts­anwälte in Hannover, www.recht-im-internet.de