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E-Rechnung …

Newsletter informiert über Änderungen bei Gefahrstoffen

Einen kostenlosen und sehr nützlichen Service bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Unternehmen an, die mit Gefahrstoffen umgehen und deshalb über die jeweils gültigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) informiert sein müssen. Diese Unternehmen können sich per formloser E-Mail-Anfrage unter „newsletter_tr@baua.bund.de“ in eine so genannte Mailingliste eintragen lassen.

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heise meets …