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KfW erkennt Finanzierungsprobleme im Mittelstand

Die Banken wenden sich wieder verstärkt dem Geschäft mit Unternehmenskunden zu, so das Ergebnis der diesjährigen Unternehmensbefragung der KfW Bankengruppe und 28 weiterer Wirtschaftsverbände. Für 12 Prozent (höchster Wert seit 2001) der befragten Unternehmen haben sich demnach die Finanzierungsbedingungen deutlich verbessert. Auch insgesamt ist die Entwicklung positiv: Nur noch 33 Prozent der Unternehmen klagen über …

Wirtschaftswachstum in Europa steigt immer schneller

Das Wirtschaftswachstum beschleunigt sich dieses Jahr auf 2,7 Prozent in der Europäischen Union und auf 2,5 Prozent im Euro-Raum. Angekurbelt wird es laut EU-Kommission vor allem von der Inlandsnachfrage, insbesondere von den Investitionen. Dies ist das stärkste Wachstum seit 2000. Angesichts dieses günstigen Klimas belebt sich auch der Arbeitsmarkt, so dass die Arbeitslosenquote im Juli …

Lohnstückkosten der Konkurrenz sind geringer

Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) wies die Bundesrepublik im Jahr 2005 im Vergleich von 15 Industriestaaten nach Großbritannien, Dänemark, Italien und Frankreich die fünfthöchsten Lohnstückkosten auf. Im Durchschnitt produzierten die Konkurrenten je Wertschöpfungseinheit um 10 Prozent billiger als die deutschen verarbeitenden Unternehmen. Japans Stückkosten waren sogar um 25 Prozent niedriger.

Lindis Bluescast sendet coole Mucken

Wer ständige Mainstream-Musik im Radio nicht mehr ertragen kann, sollte in Lindis Bluescast von Martin Lindert reinhören. Der passionierte Fan anspruchsvoller Bluesmusik macht zweimal im Monat eine Radiosendung als Podcast. Darin werden Persönlichkeiten der Szene kurz vorgestellt und gute Stücke ausgewählter Musiker in voller Länge abgespielt. Die Podcasts stehen unter anderem als MP3 kostenlos zum …

Mangelhafte Ladung zur Gesellschafterversammlung

Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich unlängst wieder einmal mit der Ordnungsmäßigkeit einer Ladung zu einer Gesellschafterversammlung einer GmbH beschäftigen. Er hat folgendes festgestellt: Eine mit schwerwiegenden Form- und Fristmängeln behaftete Ladung zur Gesellschafterversammlung steht einer Nichtladung des Gesellschafters gleich und führt zur Nichtigkeit der auf der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse (BGH 13.2.2006, II ZR 200/04).

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