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GmbH-Chefs müssen doch nicht nachzahlen

Das meldet der Spiegel. Wie MittelstandsBlog.de bereits vor einem Monat berichtete, fällte das Bundessozialgericht ein Urteil, das auf der Basis des Scheinselbstständigengesetzes von 1999 für Gesellschafter-Geschäftsführer eine rückwirkende Nachzahlungspflicht für Rentenbeiträge feststellt, wenn diese nur bei einer GmbH angestellt sind und keine eigenen Mitarbeiter beschäftigen. Die Nachzahlungen könnten sich in vielen Fällen auf bis zu …

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