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Kurzarbeit in der Corona-Krise: Arbeitsausfall unbedingt bis zum Monatsende anzeigen

© Agentur für Arbeit / MittelstandsWiki

Unternehmer, die von der Corona-Krise betroffen sind, erhalten Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld (KUG). Vorerst wichtigster Stichtag für Arbeitgeber ist dabei der 31. März 2020. Bis zu diesem Termin muss der zuständigen Arbeitsagentur die „Anzeige über Arbeitsausfall“ vorliegen. Nur dann können Unternehmen rückwirkend zum 1. März 2020 Kurzarbeitergeld beantragen.

Forschung und Entwicklung: Hidden Champions wachsen im richtigen Klima

© Warren Wong – Unsplash

Das Institut für Mittelstands­forschung (IfM) Bonn und der Förder­kreis Gründungs-Forschung e.V. (FGF) haben ihre Reihe „Mittel­stand aktuell“ zum Jahres­ende 2019 in „Unter­nehmer­tum im Fokus“ um­benannt. Die Stoß­richtung ist die­selbe geblie­ben: wirt­schafts­wissen­schaft­liche Er­kennt­nisse in konkrete Politik­empfehlungen zu über­setzen. Die erste Aus­gabe 2020 be­schäf­tigt sich mit den Hidden Champions.

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