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Umstrittener Fahrdienst: OLG Frankfurt bestätigt das Verbot von UberPOP

Uber darf in Deutschland weiter keine Beförderungen in privaten Pkw vermitteln. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am 9. Juni entschieden und damit die Berufung des Unternehmens gegen das erstinstanzliche Urteil vom März vergangenen Jahres zurückgewiesen. Nach Überzeugung des Gerichts verstoßen die teilnehmenden Fahrer sowohl gegen das Personenbeförderungsgesetz als auch gegen Wettbewerbsrecht.

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