5 Jahre Nachzahlung zur Künstlersozialversicherung drohen

Im zweiten Podcast zum Thema Künstlersozialversicherungsabgaben für Auftraggeber beschreiben unsere Interviewpartner, die beiden Rechtsanwälte Ursula Mittelmann vom Deutschen Anwaltverein und Rechtsanwalt Martin Schafhausen, was alles auf Unternehmen zukommen kann, die bisher wissentlich oder unwissentlich gegen die Abgabepflicht verstoßen haben. Ein böses Erwachen droht allen, die bisher keine Abgaben geleistet haben: Bis zu fünf Jahre rückwirkend …

Mehr Prüfungen zur Künstlersozialabgabe erwartet

Das Künstlersozialversicherungsgesetz soll die Altersversorgung freischaffender Künstler sicherstellen. Deshalb muss jeder Auftraggeber, der einen freischaffenden Künstler regelmäßig beschäftigt, 5,1% der Auftragssumme an die Künstlersozialkasse abführen. Das war bisher schon so. Gerade KMU hielten sich aber oft nicht daran – häufig aus Unwissenheit, dass sie überhaupt abgabepflichtig waren.