Arbeitsrecht: Ohne Vorsatz kein Schadensersatz bei Arbeitsunfällen

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Mitarbeiter seinem Arbeitgeber vorwarf, dass dieser Vorschriften zur Unfallverhütung missachtet habe. Er verklagte ihn deshalb auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Betriebsunfalls – ohne Erfolg. Ein Anspruch auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld besteht nämlich nur dann, wenn dem Unternehmen der Vorwurf gemacht werden kann, den …

Arbeits- und Gesundheitsschutz: Unfallverhütung wird am praktischen Beispiel gelernt

Eine Umfrage im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ergeben, dass auch kleine Unternehmen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit eine hohe Bedeutung zumessen. Doch während die betrieblichen Akteure sich der Verantwortung des Arbeitgebers meist bewusst sind, sind ihnen die gesetzlichen Arbeitsschutzregelungen offenbar weitgehend unbekannt.