DSGVO-Verstoß: Unbefugter Daten­abruf ist ein Kündigungs­grund

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Unternehmen, Kommunen und Web­seiten­betreiber sind viel­fach noch damit be­schäf­tigt, die An­for­de­run­gen der DSGVO um­zu­setzen. Da­gegen ist den meisten Be­schäf­tig­ten nicht klar, dass sie selbst un­mittel­bar in der Ver­ant­wor­tung stehen. Ein Ver­stoß ge­gen die Daten­schutz­grund­verordnung könnte so­gar eine Kün­di­gung rechtfertigen.

Informationssicherheit: 2019 kommt auf die Daten­schutz­beauf­trag­ten noch mehr zu

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Die Ausdehnung des IT-Sicherheits­gesetzes, die euro­päische ePrivacy-Ver­ordnung, die ISO-Zer­ti­fi­zie­rung für den Daten­schutz – das Jahr 2019 dürfte einige ge­setz­li­che Neu­erungen im Bereich In­for­ma­tions­sicher­heit und Daten­schutz bringen. Nicht zu­letzt deshalb wird die Rolle der Daten­schutz­beauf­trag­ten in Un­ter­nehmen und öffent­li­chen Stellen immer wichtiger.

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht: Die Schon­frist bei DSGVO-Prüfungen dürf­te dem­nächst vorbei sein

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Die Datenschutz­grund­verordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 un­mittel­bar gel­ten­des Recht. Die Auf­sichts­behörden standen und stehen eben­so wie die ver­ant­wort­li­chen Stellen vor der Heraus­forderung, sich mit der neuen Rechts­lage, ins­beson­dere mit der Viel­zahl neuer Rechts­begriffe, ver­traut zu machen.

Weitergabekontrolle: Datenschutz­beauftragter rät zum Verzicht auf WhatsApp

Im August 2016 hat WhatsApp angekündigt, die Telefon­nummer seiner Nutzer künftig an seine Konzern­mutter Face­book weiter­zugeben, ebenso Infor­mationen darüber, wie häufig der Chat-Dienst genutzt wird. Als Reaktion darauf rät jetzt der Hamburger Daten­schutz­beauftragte den 35 Mio. Whats­App-Nutzern in Deutsch­land, den „Verzicht auf Whats­App ernst­haft zu prüfen“.