Preisabsprachen im iBook Store: Apple verliert das Berufungsverfahren

Apple ist wegen illegaler Preisabsprachen mit Buchverlagen erneut schuldig gesprochen worden. Das befand ein Berufungsgericht in den USA am Dienstag und bestätigte damit ein bereits im Jahr 2013 ergangenes Urteil. Apple hatte den Verlagen seinerzeit zugestanden, die Preise für die über den iBook Store angebotenen Werke selbst festzulegen, sie aber dazu verpflichtet, dort keine höheren …

Insolvenzen: Das BMJV will die Vorsatzanfechtung entschärfen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Referentenentwurf zur Reform des Anfechtungsrechts nach der Insolvenzordnung (InsO) an die Länder und Fachgremien zur Stellungnahme geschickt. Der Entwurf soll den Wirtschaftsverkehr von Rechtsunsicherheiten entlasten, die vor allem für Geschäftspartner und Gläubiger insolventer Unternehmen von der derzeitigen juristischen Praxis ausgehen.

Medexo, Teil 2: Ärzteportal setzt das Recht auf Zweitmeinung um

Medexo, das Online-Portal für medizinische Zweit­mei­nun­gen, kann auf einen starken Verbündeten zählen: das Gesundheitsministerium. Denn dessen Gesetz­ent­wurf zur Stärkung der Versorgung in der ge­setz­li­chen Krankenversicherung wird demnächst gel­ten­des Recht werden. Dann haben Kassenpatienten einen Rechtsanspruch auf eine medizinische Zweit­mei­nung. Darüber und über den weiteren Weg des Start-ups sprachen wir mit Geschäftsführer Dr. med. Jan-Christoph Loh.

Steuerurteil: Freiberufler können Fahrtkosten voll absetzen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem am vergangenen Mittwoch veröffentlichten Urteil (Az: III R 19/13) erklärt, dass Freiberufler beim Arbeiten an wechselnden Orten die kompletten Fahrtkosten steuerlich absetzen können. Damit werden Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbständigen entsprechend der Reisekostenreform 2014 als Betriebsausgaben mit den entsprechenden Werbungskosten bei Arbeitnehmern gleichgestellt.

Öffentliche Auftragsvergabe: Bundesregierung plant Reform des Vergaberechts

Der Mittelstand dürfte in Zukunft bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nicht mehr benachteiligt werden und auch den Kommunen will die Bundesregierung die Auftragsvergabe erleichtern. Die Umsetzung von drei neuen EU-Richtlinien, so Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, ziele auf eine Vereinfachung der Vergabeverfahren ab, u.a. sollen Mindestfristen verkürzt und die elektronische Vergabe müsse gestärkt werden.