Beweisfotos bei unlauteren Mitbewerbern doch zulässig

Bisher untersagte der Bundesgerichtshof durch seine Rechtsprechung das unerlaubte Fotografieren in den Geschäftsräumen von Mitbewerbern durch Testkunden auch dann, wenn damit ein Wettbewerbsverstoß dokumentiert werden sollte. Das entspreche nicht dem Verhalten normaler Kunden, störe den Geschäftsbetrieb, verunsichere Mitarbeiter und Kunden und schädige den Ruf des Mitbewerbers. Jetzt wurde vom BGH erstmals anders entschieden.