Beweisfotos bei unlauteren Mitbewerbern doch zulässig

Bisher untersagte der Bundesgerichtshof durch seine Rechtsprechung das unerlaubte Fotografieren in den Geschäftsräumen von Mitbewerbern durch Testkunden auch dann, wenn damit ein Wettbewerbsverstoß dokumentiert werden sollte. Das entspreche nicht dem Verhalten normaler Kunden, störe den Geschäftsbetrieb, verunsichere Mitarbeiter und Kunden und schädige den Ruf des Mitbewerbers. Jetzt wurde vom BGH erstmals anders entschieden.

Zusammenarbeit stärkt KMU

Viele Unternehmer scheuen die Zusammenarbeit mit anderen Firmen aus Angst, aus einem Gesprächspartner könnte unversehens ein Konkurrent werden. Die Gefahr besteht zwar, kann aber durch eine gut geplante Kooperationsstrategie vermieden werden. Wer den Schritt zur Zusammenarbeit wagt, kann andererseits viel gewinnen: Kostensenkung durch mehr Einkaufsmacht und Ressourcenteilung, gegenseitige Aufwertung von Produkten und Dienstleistungen im Bundle, …