Änderung der Haftung bei existenzvernichtenden Eingriffen

Ein Urteil vom 16. Juli in einem Revisionsverfahren (II ZR 3/04) hat der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zum Anlass genommen, die von ihm selbst im Jahr 2001 mit der Entscheidung „Bremer Vulkan“ (BGHZ 149, 10) eingeführte sogenannte Existenzvernichtungshaftung des Gesellschafters neu zu überdenken. Als Ergebnis der Neubewertung wurde dieses bei einer Reihe von lnsolvenzverfahren wichtige …