Publikationspflicht: Einträge beim Bundesanzeiger sind jetzt billiger

Die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft senkt in Abstimmung mit dem Bundesjustizministerium ab 1. Oktober 2009 die Preise für die verpflichtende Offenlegung von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger. Künftig wird der Fixpreis bei Anlieferung des Jahresabschlusses im Standardformat für kleine Gesellschaften 30 Euro statt bisher 35 Euro und für mittelgroße Gesellschaften 48 Euro statt bisher 55 Euro betragen.

Unternehmen in Deutschland sind seit Anfang 2007 verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse im Internet offenzulegen. Sie müssen diese zur Veröffentlichung zentral beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers, der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft in Köln, einreichen. Dies betrifft alle Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter.

Die Unterlagen müssen spätestens ab Ende 2010 elektronisch eingereicht werden – bis Ende 2009 ist die Papierform noch gestattet. Da der Bearbeitungsaufwand je nach geliefertem Datenformat unterschiedlich hoch ist, hängt der Preis für die Veröffentlichung vom Anlieferungsformat ab. Etwa 80 % aller Unternehmen nutzen bereits das kostengünstige Standardformat XML/XBRL. Durch die Preissenkungen wird die Offenlegung des Jahresabschlusses für die weitaus meisten der kleinen und mittelgroßen offenlegungspflichtigen Gesellschaften nun günstiger. (BMJ/ml)