Elektrohandwerk: Arbeitgeber und Gewerkschaft wollen Mindestlohn

Im Elektrohandwerk streben IG Metall und Arbeitgeber durch eine Verlängerung des geltenden Tarifvertrags über Mindestentgelte im Elektrohandwerk gemeinsam einen Mindestlohn an. Der Tarif­ver­trag war zuletzt im Jahre 2007 abgeschlossen und für all­ge­mein­ver­bind­lich erklärt worden. Ende 2010 sollte er auslaufen. Gerd Peters, Vizepräsidenten des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) wäre über eine Verlängerung froh. Seine Branche hat mit dem Min­dest­lohn bisher gute Erfahrungen gemacht. Auch die Gewerkschaft wünscht eine Verlängerung.

Laut Gerd Peters setzen die Elektrohandwerke aufs Mindestentgelt. Mit dem derzeitigen, seit 1997 bereits sechsten Mindestentgelttarifvertrag für die elektro- und informationstechnischen Handwerksbetriebe in Deutschland, seien die Elektrohandwerke gut gefahren. Ein Mindestlohn könne Arbeitsplätze sichern und den Unternehmen jene gewisse Planungssicherheit geben, die diese heute mehr denn je brauchen. Die Allgemeinverbindlichkeit und der lange Geltungszeitraum der Vereinbarung könnten zudem für Stabilität sorgen und das Lohngefälle zwischen Ost und West schrittweise einander annähern.

Peters gibt auch zu bedenken, dass die Elektrohandwerke – sie umfassen die Berufsgruppen Elektrotechniker, Informationstechniker und Elektromaschinenbauer – viel mit Zukunftstechnologien wie etwa Solar- und Windkraftanlagen, aber auch Elektromobilität zu tun habe. Er warnt daher: „Mit Lohndumping als kurzfristige Kostensenkungsstrategie wären Stillstand oder gar Rückschritt und langfristige Wettbewerbsnachteile statt Zukunft vorprogrammiert.“ Das wolle man gemeinsam verhindern, begründet deshalb Arbeitgeberfunktionär Peters den Schulterschluss mit der IG Metall.

Helga Schwitzer, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, wiederum sieht an erster Stelle die Vorteile für die Beschäftigten. Sie sollen von ihrer Arbeit anständig leben können, so die Gewerkschafterin. Außerdem schütze der Mindestlohn die Beschäftigten, die Betriebe, die Arbeitsplätze und die Tarifverträge vor Schmutzkonkurrenz.

Dies sei vor allem mit der ab Mai 2011 geltenden Arbeitnehmer-Freizügigkeit in der EU von besonderer Wichtigkeit. Die Gewerkschaftsfunktionärin lobt: Das Elektrohandwerk könne als gutes Vorbild für andere Bereiche – z. B. die Leiharbeit – dienen, wo ebenfalls ein Mindestlohn angestrebt wird.

Der verlängerte Tarifvertrag sieht ein Mindestentgelt von 9,70 Euro ab dem Jahr 2011 vor. In Stufen über 9,80 Euro ab 2012, 9,90 Euro ab 2013 und 10,00 Euro ab 2014 soll das Mindestentgelt auf 10,10 Euro im Jahr 2015 steigen. In den ostdeutschen Bundesländern soll das Mindestentgelt ab dem Jahr 2011 8,40 Euro betragen. Hier sehen die Stufen eine Anhebung auf 8,65 ab 2012, 8,85 ab 2013, 9,10 Euro ab 2014 und schließlich 9,35 Euro ab 2015 vor.

(ZVEH/ml)