Mietrechtsreform: Bedeutet die Reform das Aus fürs Contracting?

RA Thomas Hannemann
RA Thomas Hannemann

Die CO2-Ziele der Regierung sind ambitioniert, die Lust der Bun­desbürger, mit eigenem Geld dazu beizutragen aber eher gering – zumindest im Bereich der Gebäudesanierung. Dabei werden in Deutschland rund 40 % der Primärenergie für das Heizen und Kühlen von Gebäuden verbraucht. Die Regierung will deshalb im Rahmen einer Mietrechtsreform Vermietern die energetische Sanie­rung erleichtern. Was bedeutet das für mittelständische Contrac­toren? Wir fragten den Mietrechtsexperten und Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein, Rechtsanwalt Thomas Hannemann.

Durch entsprechende Änderungen des bestehenden Mietrechts sollen Mieter in Zukunft energetische Sanierungen nicht nur generell dulden müssen, sondern auch drei Monate lang die damit verbundenen Unannehmlichkeiten, ohne im Gegenzug die Miete mindern zu können. Beide Änderungen sollen die Hürden für eine energetische Sanierung abbauen.

Was hat das alles mit dem Mittelstand zu tun? Seit einigen Jahren lagern immer mehr Vermieter die Versorgung ihrer Mieter mit Wärmeenergie im Rahmen eines sogenannten Wärmecontracting aus. Der Vermieter schließt dann mit einem Contractor – meist einem mittelständischen Unternehmen – einen Vertrag, in dem dieser sich verpflichtet, eine entsprechende Heizanlage auf eigene Kosten aufzustellen und die Mieter mit Wärme zu versorgen. Im Gegenzug erhält er für eine bestimmte Zeit – zehn oder mehr Jahre – das alleinige Recht, die Mieter mit Wärme zu beliefern.

Die Vorteile auf beiden Seiten liegen auf der Hand: Der Vermieter spart sich die Vorleistung der Investition in eine Heizanlage und damit die schwierige Umlage auf die Mietkosten, der Contractor erhält dafür ein langfristig sicheres Geschäft als Energieversorger.

Nach Meinung des Mietrechtsexperten RA Thomas Hannemann mangelt es der Mietrechtsreform in der jetzigen Form jedoch am Realitätsbezug. Er glaubt, dass die derzeit geplanten Änderungen in Zukunft Contractoren von einem Versorgervertrag mit Vermietern eher abhalten werden und spricht sogar von einem „Aus fürs Contracting“. Wir fragten den Experten nach dem Warum.

(ml)