AGB-Änderungen: Skype und Dropbox kontrollieren Nutzerinhalte

RA Dr. Astrid Auer-Reinsdorff
RA Dr. Astrid Auer-Reinsdorff

Sowohl der Kommunikationsdienst Skype als auch der Cloud-Anbieter Dropbox ändern ihre AGB. Begründet werden die Modifikationen mit rechtlichen Aspekten und einer komfortableren Synchronisierung zwischen unterschiedlichen Geräten. Die Kon­se­quen­zen aus den AGB-Änderungen reichen aber weit­er als auf den ersten Blick erkennbar ist, wie uns die Fachanwältin für In­for­ma­tions­tech­no­lo­gie­recht, Dr. Astrid Auer-Reinsdorff von der Berliner Kanzlei Auer im Interview verriet.

Der wichtigste Aspekt der Änderungen ist das Einverständnis des Nutzers, dass der Inhalt der Gespräche bei Skype und der Dateien, die auf Dropbox abgelegt werden, einer inhaltlichen Kontrolle durch den jeweiligen Dienstleister unterzogen werden kann – z.B. um Urheberrechtsverstöße zu erkennen.

Die Berliner Fachanwältin geht in unserem Podcast auch auf die Frage ein, ob und unter welchen Umständen Firmen ihre AGB anpassen und auf laufende Kundenverträge anwenden dürfen. Generell sollten solche Vertragsänderungen immer ein Anlass sein – so die Rechtsexpertin – innerhalb der damit verbundenen Einspruchs- oder Kündigungsfrist zu prüfen, ob eine weitere Nutzung des betreffenden Dienstes noch sinnvoll ist. (ml)